❓ Einbürgerung - Einbürgerungen im Land Brandenburg 2025
📋 Worum geht es?
Der Fragesteller möchte von der Landesregierung wissen, wie viele Einbürgerungsverfahren im Jahr 2025 bei den Staatsangehörigkeitsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte in Brandenburg gestellt und wie viele davon positiv abgeschlossen wurden. Hintergrund ist laut Fragesteller, dass aus einer früheren Anfrage (Drucksache 8/569) hervorgegangen sei, dass viele Anträge noch nicht abschließend entschieden seien und es zu langen Bearbeitungszeiten komme. Im Juni 2024 sei das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts in Kraft getreten, das unter anderem Einbürgerungsverfahren vereinfachen und beschleunigen solle.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Antragstellerinnen und Antragsteller auf Einbürgerung sowie die Staatsangehörigkeitsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte in Brandenburg.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Fragesteller fragt: 1) Wie viele Einbürgerungsverfahren wurden 2025 je Landkreis/kreisfreier Stadt gestellt und wie viele positiv mit Urkundenaushändigung abgeschlossen? 2) Warum ist der Landesregierung die Zahl negativ beschiedener Verfahren laut Drucksache 8/569 nicht bekannt - werden diese nicht erfasst oder dem Land vorenthalten, und bei welcher Behörde sind zentrale Daten ggf. öffentlich zugänglich? 3) Wie viele in der Vergangenheit eingegangene Anträge sind noch anhängig, aufgeschlüsselt nach Gebietskörperschaft, Herkunftsland, Eingangsjahr und Verzögerungsgründen bei über einjähriger Bearbeitungsdauer? 4) Welche Maßnahmen zur Digitalisierung und Reduzierung von Verwaltungsaufwand und Bearbeitungsdauer sind der Landesregierung bekannt?
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Kleine Anfrage; die Antwort der Landesregierung liegt in diesem Dokument noch nicht vor.
⚡ Einordnung
Eingereicht von Andreas Noack (SPD-Fraktion). Die Anfrage verweist auf die vorangegangene Drucksache 8/569, in der die Landesregierung laut Angabe des Fragestellers mitgeteilt habe, dass ihr die Zahl negativ beschiedener Einbürgerungsverfahren nicht bekannt sei. Die Anfrage verweist zudem auf das im Juni 2024 in Kraft getretene Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts. Eine Antwort der Landesregierung mit konkreten Zahlen liegt in diesem Dokument nicht vor.