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BrandenburgKleine AnfrageBSW

❓ Bankkonto - Debanking in Brandenburg

1. Februar 2026Dokument 8/2355 · WP 8Brandenburg
Sven Hornauf
DebankingKontokündigungSparkassenBasiskontoBankenaufsicht

📋 Worum geht es?

Der Fragesteller nimmt Bezug auf Medienberichte über sogenanntes „Debanking“, also Kündigungen bestehender Bankverbindungen durch genossenschaftliche Institute und Sparkassen in verschiedenen Bundesländern. Er verweist darauf, dass Brandenburger Sparkassen als Anstalten öffentlichen Rechts der Aufsicht des Ministeriums der Finanzen und für Europa unterliegen und dass die Rechtsprechung einen allgemeinen Anspruch auf ein sogenanntes Basiskonto zur Sicherstellung des täglichen Zahlungsverkehrs anerkennt.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind laut Fragestellung Parteien, politisch relevante Vereine und gesellschaftliche Organisationen in Brandenburg sowie die Sparkassen als öffentlich-rechtliche Institute und das Ministerium der Finanzen und für Europa als Sparkassenaufsichtsbehörde.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Fragesteller möchte von der Landesregierung wissen: 1. Ob ihr Fälle von Kontokündigungen gegenüber Parteien, politisch relevanten Vereinen oder gesellschaftlichen Organisationen in Brandenburg bekannt sind und, wenn ja, wie viele und welche Sparkassen betroffen sind. 2. Wie die Landesregierung die Kündigung von Geschäftskonten solcher Organisationen durch Sparkassen bewertet. 3. Ob die Landesregierung angesichts von Kontokündigungen durch Sparkassen in anderen Bundesländern Anlass für allgemeine aufsichtsbehördliche Vorgaben des Ministeriums der Finanzen und für Europa und/oder gesetzliche Schärfungen oder Klarstellungen sieht.

🔎 Was wurde geantwortet?

Das Dokument enthält nur die Anfrage; die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von der Fraktion BSW eingereicht, Fragesteller ist der Abgeordnete Sven Hornauf. Im Dokument wird auf § 1 Abs. 1 S. 2 und § 30 Abs. 1 sowie Abs. 2 des Brandenburgischen Sparkassengesetzes (BbgSpkG) verwiesen, wonach das Ministerium der Finanzen und für Europa als Sparkassenaufsichtsbehörde fungiert. Eine Antwort der Landesregierung ist in diesem Dokument nicht enthalten.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/2355, Wahlperiode 8, eingereicht 1. Februar 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.