❓ Betriebliche Altersversorgung - Milliarden aus den Taschen von Betriebsrentnern - Doppelverbeitragung von betrieblicher Altersvorsorge
📋 Worum geht es?
Der Fragesteller thematisiert die seit dem 01.01.2004 geltende Regelung, wonach Auszahlungen aus Betriebsrenten (insbesondere Direktversicherungen) mit dem vollen Beitragssatz zur Kranken- und Pflegeversicherung belegt werden, auch auf Anteile, die bereits aus verbeitragtem Einkommen eingezahlt wurden. Diese Regelung geht auf das GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) von 2003 zurück, mit dem der Bundesgesetzgeber laut Fragesteller zusätzliche Einnahmen für die gesetzliche Krankenversicherung erzielen wollte. Der Fragesteller fragt die Landesregierung nach ihrer Bewertung dieser sogenannten Doppelverbeitragung sowie nach möglichen politischen Lösungsansätzen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind laut Fragesteller Betriebsrentner, insbesondere Bezieher von Direktversicherungen, die ihre Verträge vor 2004 abgeschlossen haben, darunter viele Angehörige der sogenannten Baby-Boomer-Generation in Brandenburg, die in den 1980er- und 1990er-Jahren Betriebsrenten abgeschlossen haben.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Anfrage stellt sieben Fragen an die Landesregierung: 1) Wie bewertet sie die Doppelverbeitragung von Direktversicherungen seit 2004? 2) Hält sie die bestehende volle Beitragspflicht noch für zeitgemäß? 3) Plant sie eine Bundesratsinitiative zur Abschaffung der Doppelverbeitragung oder zur Entschädigung Betroffener, analog einer bayerischen Initiative von 2018? 4) Sieht sie einen Zusammenhang zwischen dem GMG 2003 und sinkender Attraktivität betrieblicher Altersvorsorge? 5) Wie bewertet sie den 2020 eingeführten Freibetrag in der Krankenversicherung für Versorgungsbezüge, hält sie ihn für ausreichend, und plant sie ggf. eine Bundesratsinitiative zur Abänderung? 6) Sieht sie weitere sinnvolle Reformoptionen, etwa auf Bundesratsebene? 7) Wie kann aus ihrer Sicht verlorenes Vertrauen in die betriebliche Altersvorsorge wiederhergestellt werden, und plant sie dazu Bundesratsinitiativen?
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Kleine Anfrage; die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor. Der Fragesteller führt aus, dass seit 01.01.2004 auf Auszahlungen aus Betriebsrenten der volle Beitragssatz zur Kranken- und Pflegeversicherung erhoben wird, während zuvor nur der Arbeitnehmeranteil beitragspflichtig war. Er verweist darauf, dass diese Praxis höchstrichterlich als rechtmäßig eingestuft wurde, es jedoch an Übergangs- und Bestandsschutzregelungen fehle. Er nennt frühere politische Vorstöße: eine Bundesratsinitiative Bayerns 2018 sowie eine im Jahr 2022 von der damaligen Bundesregierung in Aussicht gestellte Lösung, sowie die Einführung eines Freibetrages in der Krankenversicherung für Versorgungsbezüge im Jahr 2020.
⚡ Einordnung
Die Kleine Anfrage 872 (Drucksache 8/2359) wurde von Abgeordnetem Sven Hornauf (BSW-Fraktion) eingereicht und ist am 01.02.2026 eingegangen, ausgegeben am 02.02.2026. Eine Antwort der Landesregierung liegt im Dokument nicht vor. Der Fragesteller verweist auf das GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) von 2003, das seit 01.01.2004 die volle Beitragspflicht auf Betriebsrentenauszahlungen zur Kranken- und Pflegeversicherung einführte, auf eine bayerische Bundesratsinitiative von 2018, auf eine 2022 von der damaligen Bundesregierung angekündigte Lösung sowie auf die Einführung eines Freibetrages in der Krankenversicherung für Versorgungsbezüge im Jahr 2020. Dass die Doppelverbeitragung höchstrichterlich als rechtmäßig eingestuft wurde, ist laut Fragesteller unstrittig; die Einschätzung, dies werde von Betroffenen als ungerecht empfunden, ist eine Bewertung des Fragestellers.