❓ Deutschunterricht - Kürzere Ferien bei Deutschproblemen?
📋 Worum geht es?
Die Anfrage bezieht sich auf ein österreichisches Modell, wonach Schüler bis 15 Jahre bei mangelhaften Deutschkenntnissen zu einer zweiwöchigen Sommerschule verpflichtet werden können, verbunden mit Sanktionen bei Verweigerung. Die Fragesteller verweisen darauf, dass Sprachstandsüberprüfungen an Brandenburger Schulen erhebliche Sprachdefizite in Deutsch gezeigt hätten, die auch mit anderen Leistungsdefiziten zusammenhingen. Sie führen zudem an, dass Vertreter der Landesregierung solche Sprachdefizite im Rahmen einer Ursachenanalyse zu Gewaltausbrüchen an Cottbuser Schulen als einen Grund genannt hätten.
👥 Wer ist betroffen?
Schüler an Brandenburger Schulen bis zum Alter von 15 Jahren mit Sprachdefiziten in Deutsch, die Schulen selbst sowie die Landesregierung als Adressatin der Anfrage.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fraktion fragt: 1. Wie die Landesregierung die Einführung eines obligatorischen Deutschförderunterrichts in den Ferien (etwa durch verkürzte Sommerferien) bewertet. 2. Falls eine obligatorische Maßnahme abgelehnt wird, wie eine freiwillige Möglichkeit für Schüler mit Lernrückstand bewertet wird, die Ferien zu verkürzen und Nachhilfe zu erhalten. 3. Welchen Bedarf an Nachhilfeplätzen die Landesregierung für solche Maßnahmen sieht. 4. Welche Kosten und personellen Kapazitäten mit den Alternativen nach Ziffer 1 und 2 verbunden wären.
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Anfrage; die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde vom Abgeordneten Sven Hornauf (BSW-Fraktion) eingereicht. Die Fragesteller berufen sich auf ein österreichisches Modell zur Nachhilfepflicht bei Deutschdefiziten sowie auf Ergebnisse von Sprachstandsüberprüfungen an Brandenburger Schulen, ohne dass das Dokument dazu konkrete Zahlen nennt. Die Fragesteller geben an, dass Vertreter der Landesregierung Sprachdefizite im Rahmen einer Ursachenanalyse zu Gewaltausbrüchen an Cottbuser Schulen als einen Grund benannt hätten; eine Quellenangabe hierfür enthält das Dokument nicht. Eine Antwort der Landesregierung mit Zahlen, Fristen oder Kosten liegt im Dokument nicht vor.