❓ Privatunterricht - Derzeitige Situation Hausunterricht/Unterricht zu Hause in Brandenburg - Rechtsrahmen, Durchführung, Fallzahlen und Perspektiven
📋 Worum geht es?
Die Fragestellerin thematisiert die derzeitige Praxis von Hausunterricht bzw. Unterricht zu Hause in Brandenburg. Sie verweist auf Rückmeldungen von Eltern und Fachkräften, die sich Unterricht außerhalb der Schule für einzelne Schülerinnen und Schüler wünschen, etwa bei sensorischen und sozialen Überforderungen. Die Anfrage fragt nach Rechtsgrundlagen, Fallzahlen, Verwaltungspraxis und pädagogischer Ausgestaltung.
👥 Wer ist betroffen?
Schülerinnen und Schüler, die aus gesundheitlichen Gründen, wegen einer Behinderung oder laut Fragestellerin aufgrund neurodivergenzbedingter Belastungen (z. B. Autismus-Spektrum, ADHS) nicht am Präsenzunterricht teilnehmen können, sowie deren Familien, Schulen und die zuständigen Schul-, Jugend- und Sozialämter in Brandenburg.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragestellerin will von der Landesregierung wissen: 1) Anzahl der Anträge auf Hausunterricht im Schuljahr 2024/25 und Bewilligungs-/Ablehnungsquote nach Schulamtsbezirk; 2) durchschnittliche Zahl der Schülerinnen und Schüler im Hausunterricht; 3) Verteilung der Fälle nach Schulform, Jahrgangsstufe und Dauer; 4) statistisch erfasste Hauptgründe (z. B. somatische oder psychische Erkrankung, Reha/Klinik, Behinderung) und deren Anteile; 5) jährlich vorgehaltene Personalkapazitäten (VZÄ/Lehrkräftestunden) für Hausunterricht/Schulen für Kranke seit 2024; 6) pädagogische Kriterien zur Festlegung des Umfangs und Einbeziehung der Eltern; 7) Gestaltung der Leistungsbewertung und Begleitung des Übergangs in den Präsenzunterricht; 8) Fallzahlen zu Hausunterricht/Befreiungen im Zusammenhang mit Autismus-Spektrum, ADHS oder vergleichbaren Beeinträchtigungen; 9) Bewertung des § 36 Abs. 4 BbgSchulG (wichtiger Grund: „therapeutisch oder anderweitig begleitete angemessene Wissensvermittlung außerhalb der Schule“) und darunter gefasste Fallkonstellationen; 10) ob Überlegungen bestehen, den Zugang zu Hausunterricht bzw. gleichwertigen Lernarrangements über klassische Langzeiterkrankungen hinaus zu konkretisieren, in welcher Form (Erlass, Leitlinie, Modellprojekte) und ob Hybridmodelle mit Online-Angeboten erwogen werden.
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Kleine Anfrage der Abgeordneten; eine Antwort der Landesregierung liegt in diesem Dokument noch nicht vor.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies eingereicht, nicht von einer Fraktion. Sie verweist auf §44a BbgSchulG (Distanzunterricht grundsätzlich nur für ganze Klassen oder Schulen, etwa bei behördlich angeordneten Schließungen gemäß §44a Abs. 3 BbgSchulG), auf §36 Abs. 4 BbgSchulG (wichtiger Grund für Fernbleiben vom Unterricht) sowie auf die Sonderpädagogik-Verordnung (SopV), die den Anspruch auf sonderpädagogische Förderung regelt. Die Einschätzungen zu psychischen Belastungen, Überforderungsreaktionen und zur uneinheitlichen Verwaltungspraxis sind Darstellungen der Fragestellerin, nicht von der Landesregierung bestätigte Tatsachen.