❓ Polizeibeauftragter - Externe Termine der Polizeibeauftragten des Landes Brandenburg seit Einrichtung der Stelle
📋 Worum geht es?
Die Fragesteller möchten wissen, an welchen externen Terminen die Polizeibeauftragte des Landes Brandenburg seit Einrichtung der Stelle teilgenommen hat, welche Kosten dabei entstanden sind und wie die Auswahl solcher Termine abläuft. Die Landesregierung verweist in ihrer Antwort darauf, dass die Polizeibeauftragte ein unabhängiges Organ des Landtages ist, das nicht in den Verantwortungsbereich der Landesregierung fällt.
👥 Wer ist betroffen?
Die Polizeibeauftragte des Landes Brandenburg, der Landtag Brandenburg (dessen Dienstaufsicht sie unterstellt ist) sowie die Landesregierung als Antwortende.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen: 1) An welchen externen Terminen hat die Polizeibeauftragte seit Einrichtung der Stelle teilgenommen (mit Datum, Anlass, Ort, Veranstalter, Teilnahmeform und weiteren Teilnehmern)? 2) Welche Kosten sind für diese Termine jeweils entstanden? 3) Gab es Termine, zu denen sie eingeladen wurde, aber nicht teilnahm, und warum? 4) Wie wird die Auswahl externer Termine intern abgestimmt, dokumentiert und priorisiert?
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung beantwortet die Fragen 1 bis 4 nicht inhaltlich, sondern verweist auf ihre Vorbemerkung: Die Polizeibeauftragte ist laut § 1 Absatz 3 des Brandenburgischen Polizeibeauftragtengesetzes ein Organ des Landtages Brandenburg, das die parlamentarische Kontrolle ausübt, der Dienstaufsicht der Landtagspräsidentin unterliegt und nach § 1 Absatz 2 Satz 1, Absatz 3 Satz 1 des Gesetzes unabhängig, weisungsfrei und nur dem Gesetz unterworfen handelt. Die Landesregierung erklärt, aufgrund dieser Kompetenzverteilung keine Stellung zu den gestellten Fragen zu nehmen.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von der AfD-Fraktion (Jean-Pascal Hohm und Wilko Möller) unter der Drucksache 8/2262 eingereicht; die vorliegende Antwort der Landesregierung trägt die Drucksachennummer 8/2385 und wurde am 04.02.2026 eingereicht bzw. am 09.02.2026 ausgegeben. Die Landesregierung beantwortet namens des Ministers des Innern und für Kommunales die Anfrage inhaltlich nicht und verweist auf die rechtliche Unabhängigkeit der Polizeibeauftragten gemäß dem Brandenburgischen Polizeibeauftragtengesetz.