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BrandenburgKleine AnfrageAfD

❓ Wasserwirtschaft - Klärwerk in Grünheide?

2. Februar 2026Dokument 8/2386 · WP 8Brandenburg
Lars Günther
KlärwerkAbwasserentsorgungWasserverband Strausberg-ErknerKommunale SelbstverwaltungWasserwirtschaft

📋 Worum geht es?

Die Anfrage behandelt die Pläne für ein eigenes Klärwerk im Raum Grünheide, nachdem das bestehende BWB-Klärwerk Münchehofe durch die Ansiedlung von Tesla und das Güterverkehrszentrum Grünheide-Freienbrink an Kapazitätsgrenzen gestoßen war. Tesla behandelt sein Produktionsabwasser inzwischen selbst, leitet aber weiterhin Sanitärabwasser und Kühlwasser in die öffentliche Kanalisation ein. Die Landesregierung erläutert den Stand der Überlegungen zu einer möglichen Kläranlage des Wasserverbands Strausberg-Erkner (WSE).

👥 Wer ist betroffen?

Die Gemeinde Grünheide und ihre Einwohner, der Wasserverband Strausberg-Erkner (WSE), die Berliner Wasserbetriebe (BWB) als Betreiber des Klärwerks Münchehofe, der Automobilhersteller Tesla sowie weitere Gewerbestandorte im Verbandsgebiet.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Fragesteller möchte wissen: welche weiteren Erwägungen dem Klärwerksbau zugrunde lagen; welche Abwassermenge und Reinigungsstufe das geplante Klärwerk erreichen soll; zu welchen Konditionen das Land das Grundstück 2021/2022 an den WSE verkauft hat; wie die ursprüngliche Baukostenschätzung von rund 80 Millionen Euro zustande kam und wie hoch sie heute wäre; ob die Landesregierung ihr früheres Förderangebot aufrechterhält oder anpasst; ob eine Förderung auf andere Landkreise oder Verbandsgebiete übertragbar wäre; wie die Landesregierung die Position der Gemeindeverwaltung Grünheide zur Selbstabdeckung durch Tesla sowie zum alternativen Flächennutzungsplan ohne Klärwerksfläche bewertet; welche Alternativen bestehen, falls Grünheide kein Klärwerk zulässt und Münchehofe keine weitere Abwasserlast übernehmen will; wie die Landesregierung den Konflikt zwischen Abwassereinleitung in die Spree und Niedrigwasser Brandenburger Seen bewertet; sowie wie sie zu Vorschlägen für eine Wasserverteilung zwischen den Zweckverbänden ZVWA und WSE und zu einem möglichen Klärwerk in Strausberg steht.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass der WSE bei Nichtverlängerung oder unannehmbaren Konditionen der Verträge mit den BWB gemäß § 66 BbgWG verpflichtet wäre, eine eigene kommunale Kläranlage zu errichten; die Entscheidung darüber liegt bei den zuständigen kommunalen Gremien. Das Land Brandenburg (Landesbetrieb Forst Brandenburg) verkaufte dem WSE 2021/2022 ein Grundstück für 812.300 Euro, bedingt durch Genehmigung des Finanzministeriums und Beschluss der WSE-Verbandsversammlung. Eine Baukostenschätzung von ca. 80 Millionen Euro ist der Landesregierung nicht bekannt; eine aktuelle Schätzung setzt eine Vorplanung voraus, die derzeit nicht existiert. Das frühere Förderangebot stützte sich auf die GRW-Richtlinie für eine Industriekläranlage und ist auf eine kommunale Kläranlage nicht anwendbar; Förderungen sind nicht auf andere Landkreise oder Verbandsgebiete übertragbar. Die Landesregierung hält die Auffassung, dass die Selbstabdeckung durch Tesla ein kommunales Klärwerk überflüssig mache, für nicht zutreffend. Nach Kenntnis des Ministeriums bezog sich das Gemeindevotum nur auf ein Industrieklärwerk, nicht auf eine kommunale Kläranlage. Die Landesregierung begrüßt grundsätzlich eine Ausweitung der Zusammenarbeit zwischen den Zweckverbänden ZVWA und WSE. Zur Frage der Abwassereinleitung in Gewässer verweist sie auf gewässerökologische Anforderungen und darauf, dass hohe Reinigungsgrade vollständig über Gebühren finanziert werden müssten.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde vom Abgeordneten Lars Günther (AfD-Fraktion) eingereicht; die Antwort der Landesregierung liegt vollständig vor. Genannte Zahlen: Grundstückskaufpreis 812.300 Euro (verkauft durch den Landesbetrieb Forst Brandenburg an den WSE); eine Baukostenschätzung von ca. 80 Millionen Euro ist der Landesregierung laut eigener Aussage nicht bekannt. Die Antwort verweist auf § 66 und § 67 des Brandenburgischen Wassergesetzes (BbgWG) sowie auf den „Fachbeitrag zur Strategischen Abwasserzielplanung für den Gesamtraum Berlin und Berliner Umland“. Das ursprüngliche Förderangebot basierte auf der GRW-Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz und gilt laut Landesregierung nicht für eine kommunale Kläranlage. Die Fragesteller verweisen auf Zahlen zu Austrocknung des Elsensees Grünheide (-1,4 m in fünf Jahren) ohne eigene Belegangabe der Landesregierung hierzu.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/2386, Wahlperiode 8

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.