❓ Denkmalschutz - Sanierung des Schlosses Großkmehlen aus Mitteln des Sondervermögens "Zukunftspaket Brandenburg"
📋 Worum geht es?
Die Fragesteller weisen darauf hin, dass Schloss Großkmehlen seit 2000 im Besitz der Brandenburgischen Schlösser GmbH ist, einer Tochter der Deutschen Stiftung Denkmalschutz, und dass die Gesamtsanierung von Schloss und Park laut den Fragestellern im Zeitraum 2017 bis 2024 mit Mitteln der Deutschen Stiftung Denkmalschutz gefördert wurde. Im Wirtschaftsplan des Sondervermögens „Zukunftspaket Brandenburg“ sind für den 3. Bauabschnitt zur Sicherung, Instandhaltung und Umbau des Schlosses 3 Mio. EUR im Einzelplan 10 ausgewiesen. Die Anfrage zielt darauf ab, die Begründung und konkreten Inhalte dieser Förderung sowie frühere Förderungen zu klären.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Schloss und Park Großkmehlen, die Brandenburgische Schlösser GmbH, die Deutsche Stiftung Denkmalschutz sowie das Ministerium für Landnutzung, Energie, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV) und dessen Vorgängerministerien.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen: 1) Wie begründet das MLEUV die Förderung von Sicherung, Instandhaltung und Umbau im Rahmen des 3. Bauabschnittes? 2) Welche konkreten Maßnahmen sollen im 3. Bauabschnitt gefördert werden und wie hoch sind die Gesamtkosten? 3) Wurden auch der 1. und/oder 2. Bauabschnitt gefördert – in welcher Höhe, durch welches Ministerium bzw. Förderprogramm, mit welchen Maßnahmen und Gesamtkosten, bzw. warum nicht? 4) Wie viele Mittel wurden insgesamt aus dem Landeshaushalt für Sanierung und Instandhaltung von Schloss und Park bereitgestellt, aufgeschlüsselt nach Jahren, Einzelplänen, Haushaltskapiteln und Haushaltstiteln? 5) Welche Schlösser und Parks wurden seit 2015 aus Mitteln des MLEUV bzw. der Vorgängerministerien gefördert, aufgeschlüsselt nach Jahresscheiben und Förderungsgrund im Zeitraum 2015 bis 2025?
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Anfrage der Abgeordneten; die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor. Die Fragesteller nennen als Fakt aus dem Wirtschaftsplan des Sondervermögens „Zukunftspaket Brandenburg“, dass im Einzelplan 10 unter laufender Nummer 5 für den 3. Bauabschnitt von Schloss Großkmehlen 3 Mio. EUR ausgewiesen sind.
⚡ Einordnung
Eingereicht wurde die Kleine Anfrage von den Abgeordneten Gunnar Lehmann und Falk Peschel der BSW-Fraktion am 09.02.2026, ausgegeben am 10.02.2026. Eine Antwort der Landesregierung ist im vorliegenden Dokument nicht enthalten. Die Fragesteller beziehen sich auf Angaben der Deutschen Stiftung Denkmalschutz zur Förderung von Schloss Großkmehlen im Zeitraum 2017 bis 2024 sowie auf den Wirtschaftsplan des Sondervermögens „Zukunftspaket Brandenburg“, der für den 3. Bauabschnitt 3 Mio. EUR im Einzelplan 10 ausweist.