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BrandenburgKleine AnfrageBSW

❓ Bauordnungsrecht - Novellierung der Brandenburgischen Bauordnung

9. Februar 2026Dokument 8/2388 · WP 8Brandenburg
Christian Dorst, Gunnar Lehmann, Jenny Meyer
BauordnungBaugenehmigungAußenbereichGenehmigungsfreistellungKleinstbauwerke

📋 Worum geht es?

Die Landesregierung hat am 16. Dezember 2025 eine Novellierung der Brandenburgischen Bauordnung auf den Weg gebracht. Laut den Fragestellern sollen damit neue Standards bei der Digitalisierung gesetzt, Bauherren entlastet und die Entscheidungsspielräume von Planern und Architekten erweitert werden. Zudem soll der Tatbestand verfahrensfreier Bauvorhaben erweitert und das Bauanzeigeverfahren durch ein Genehmigungsfreistellungsverfahren ersetzt werden.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Bauherren, Planer und Architekten in Brandenburg sowie die für Baugenehmigungen zuständigen Behörden, insbesondere im Hinblick auf Bauvorhaben im Außenbereich.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragesteller fragen die Landesregierung: 1. Welche Änderungen hinsichtlich verfahrensfreier Bauvorhaben im Außenbereich mit der Novellierung geplant sind, und falls keine geplant sind, warum nicht. 2. Wie die Landesregierung die Forderung bewertet, bei Kleinstbauwerken mit festgelegter Grundfläche (z. B. Terrassen, Garagen, Fahrrad- und Geräteschuppen, Kleintierställe, Einfriedungen) die Unterscheidung zwischen Innen- und Außenbereich bei verfahrensfreien Bauvorhaben aufzuheben, mit Begründung für jedes genannte Kleinstbauwerk, warum eine Beibehaltung der Unterscheidung gerechtfertigt wäre.

🔎 Was wurde geantwortet?

Das Dokument enthält nur die Anfrage; die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor. Laut den Fragestellern sieht der Gesetzentwurf für Bauvorhaben im Außenbereich bei der Genehmigungsfreistellung so gut wie keine Veränderungen vor, sodass dort in der Regel weiterhin eine bei der zuständigen Behörde zu beantragende Baugenehmigung erforderlich ist.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von den Abgeordneten Christian Dorst, Gunnar Lehmann und Jenny Meyer der BSW-Fraktion eingereicht. Laut dem Dokument hat die Landesregierung am 16. Dezember 2025 die Novellierung der Brandenburgischen Bauordnung auf den Weg gebracht. Eine Antwort der Landesregierung ist in diesem Dokument nicht enthalten.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/2388, Wahlperiode 8, eingereicht 9. Februar 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.