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BrandenburgKleine AnfrageBündnis Sahra Wagenknecht

❓ Politisches Symbol - "Rote Dreiecke" als ständiger Verdachtsfall?

10. Februar 2026Dokument 8/2389 · WP 8Brandenburg
Sven Hornauf
rotes DreieckVVN-BdAGedenkveranstaltungPolizeikontrolleVereinssymbol

📋 Worum geht es?

Die Anfrage bezieht sich auf eine Gedenkveranstaltung am 08.02.2026 in Ziegenhals zum Gedenken an die 1933 verbotene KPD. Dort präsentierten Vertreter des VVN-BdA ihre Vereinsfahne mit dem Symbol des roten Dreiecks, das auf den roten Winkel politischer KZ-Häftlinge zurückgeht. Laut den Fragestellern wurde der Fahnenträger deswegen von Polizeibeamten kontrolliert, seine Personalien aufgenommen und er fotografiert; nach Rücksprache mit einem Vorgesetzten und einem Staatsanwalt sei die Fahne für den Kontext dieser Veranstaltung als 'nicht verboten' eingestuft worden.

👥 Wer ist betroffen?

Der VVN-BdA (Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten) und seine Mitglieder, insbesondere der kontrollierte Fahnenträger, sowie die für Polizei und Staatsanwaltschaft zuständigen Landesbehörden in Brandenburg.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragesteller wollen wissen: 1) ob es Maßgaben oder Anweisungen der oberen Polizeibehörden und/oder Staatsanwaltschaften zum Umgang mit dem 'Roten Dreieck', etwa in Form des VVN-Symbols, gibt und wenn nein, warum dennoch gezielt danach gesucht werde; 2) wie die Landesregierung ihre Weisungsbefugnisse gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft ausüben will, damit solche Kontrollen bei Verwendung des VVN-Symbols aufhören; 3) welche Begründung der Einschätzung vom 08.02.2026 zugrunde liegt, dass die Fahne bzw. das Symbol 'nur im Kontext' der Gedenkveranstaltung als 'nicht verboten' gelte; 4) ob das Symbol außerhalb eines Gedenkkontexts für die Zeit 1933 bis 1945 als 'verboten' angesehen wird und mit welcher Begründung, bzw. wie solche Kontrollen und Aussagen von Polizeibeamten künftig unterbunden werden sollen.

🔎 Was wurde geantwortet?

Das Dokument enthält nur die Anfrage; eine Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor.

⚡ Einordnung

Eingereicht wurde die Kleine Anfrage von dem Abgeordneten Sven Hornauf von der BSW-Fraktion am 10.02.2026. Eine Antwort der Landesregierung ist im Dokument nicht enthalten. Die Fragesteller verweisen auf eine aus ihrer Sicht bestehende 'unselige Tradition' vergleichbarer Vorgänge aus 2025, nennen dafür im Text aber keine konkreten Fundstellen oder Drucksachennummern.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/2389, Wahlperiode 8, eingereicht 10. Februar 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.