❓ Krankenhaus - Förderungen im Land Brandenburg durch die Krankenhausstrukturfonds (KHSF) I und II
📋 Worum geht es?
Die Anfrage betrifft die Krankenhausstrukturfonds I und II, mit denen der Bund seit 2019 Mittel zum Abbau von Überkapazitäten, zum Ausbau von IT-Strukturen und zum Pflegepersonalaufbau in Krankenhäusern bereitstellt. Die Fragesteller wollen wissen, wie diese Bundesmittel in Brandenburg konkret eingesetzt wurden und welche Auswirkungen dies auf die Krankenhauslandschaft des Landes hatte.
👥 Wer ist betroffen?
Krankenhäuser und ihre Träger in Brandenburg, insbesondere die Standorte Pritzwalk/Wittstock der KMG, sowie die Landesregierung, das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS), Krankenkassen und die Krankenhausgesellschaft.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen unter anderem: Welche Laufzeiten und Mittelhöhen hatten KHSF I und II, welche Eigenanteile wurden von Trägern gefordert? Wie viele Anträge wurden gestellt, eingereicht, bewilligt, abgelehnt oder zurückgezogen? Für welche konkreten Vorhaben, Träger und Standorte wurden Anträge gestellt (inkl. Investitionsvolumen, Finanzierungsanteile, Mittelabfluss, Rückforderungen)? Aus welchen Gründen wurden Anträge abgelehnt? Kam es zu Überzeichnungen der Fondsmittel? Wie viele Betten wurden abgebaut bzw. sollen noch abgebaut werden und wie wurden sie kompensiert? Welche Umstrukturierungen gab es und wie sind diese mit dem Krankenhausplan vereinbar? Wird die Umstrukturierung der Standorte Pritzwalk/Wittstock der KMG weiterhin aus Mitteln des Strukturfonds II finanziert? Wie oft wurde vom Vetorecht der Krankenkassen bzw. der Krankenhausgesellschaft Gebrauch gemacht? Welche Probleme traten auf und welcher Personalaufwand war damit verbunden? Wann werden die Förderungen evaluiert? Wie rechtfertigt die Landesregierung den Mittelabruf angesichts der Finanzierung aus Krankenkassenbeiträgen?
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Anfrage der AfD-Fraktion; eine Antwort der Landesregierung liegt in diesem Dokument noch nicht vor.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von der AfD-Fraktion durch die Abgeordnete Dr. Daniela Oeynhausen eingereicht (Kleine Anfrage 896) und am 10.02.2026 eingereicht und ausgegeben. Die Fragesteller verweisen auf das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz vom 11.12.2018 (jährlich 500 Mio. Euro von 2019 bis 2022), das Krankenhauszukunftsgesetz vom 29.10.2020 (Verlängerung bis 31.12.2025, Gesamtvolumen zwei Milliarden Euro) und das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG), durch das der Länderanteil auf mindestens 25 Prozent gesenkt wurde. Als Quellen werden Veröffentlichungen des Bundesamts für Soziale Sicherung und der AOK (abgerufen am 22.01.2026) genannt. Eine Antwort der Landesregierung mit konkreten Zahlen ist in diesem Dokument nicht enthalten.