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BrandenburgKleine AnfrageAfD

❓ Stabilitätsrat - Empfehlungen des unabhängigen Beirats des Stabilitätsrats nicht länger ignorieren

10. Februar 2026Dokument 8/2392 · WP 8Brandenburg
Andreas Galau, Falk Janke, Dr. Daniela Oeynhausen
StabilitätsratSchuldenbremseHaushaltsüberwachungNettoausgabenpfadSondervermögen

📋 Worum geht es?

Die Fragesteller beziehen sich auf die 23. Stellungnahme des unabhängigen Beirats des Stabilitätsrats vom 5. Juni 2025. Darin kritisiert der Beirat laut den Fragestellern, dass der Stabilitätsrat seit 2023 seiner gesetzlichen Aufgabe zur Überwachung der Haushaltsregel bei Bund und Ländern nicht mehr nachkomme, da weder die zweimal jährlich vorgesehene Vorausschätzung der Staatsfinanzen noch die Prüfung der Einhaltung der Haushaltsregel vorgenommen würden. Die Fragesteller führen weiter aus, der Beirat fordere eine Anpassung der nationalen Haushaltsregel an die 2024 reformierten EU-Fiskalregeln, eine Stärkung der institutionellen Unabhängigkeit der Haushaltsüberwachung sowie regelmäßige externe Evaluierungen.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Landesregierung Brandenburg und insbesondere der brandenburgische Finanzminister als Mitglied des Stabilitätsrats, der Stabilitätsrat und sein unabhängiger Beirat auf Bundesebene sowie die Haushaltsüberwachung von Bund und Ländern allgemein.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragesteller wollen unter anderem wissen: wie sich die Landesregierung zu den Kritikpunkten der 23. Stellungnahme des Beirats positioniert; welche brandenburgischen Finanzminister in welchen Sitzungen des Stabilitätsrats die Erfüllung der gesetzlichen Vorausschätzungs- und Prüfpflichten angemahnt haben; wann Brandenburg dem Stabilitätsrat bzw. dessen Beirat in den letzten fünf Jahren landesspezifische Daten (z. B. zu Sondervermögen) übermittelt hat; welche Tagesordnungspunkte der letzten fünf Jahre sich mit Stellungnahmen des Beirats befassten und mit welchem Ergebnis; ob und wie das Finanzministerium die Stellungnahmen zur Kenntnis nimmt und welche Konsequenzen es daraus zieht; wie die Landesregierung die vom Beirat kritisierte Verletzung des Comply-or-Explain-Prinzips bei Sondervermögen bewertet; ob und wann der Finanzminister eine Reform der Haushaltsüberwachung bzw. eine externe Evaluierung initiieren will; ob die Landesregierung eine unabhängige, von politischen Entscheidungen losgelöste Prüfinstitution begrüßt; ob eine Anpassung der Landeshaushaltsordnung an die Grundgesetzänderung vom März 2025 geplant ist; und wie die Einhaltung der Fiskalregeln bei Sondervermögen (z. B. Infrastruktur) sichergestellt wird.

🔎 Was wurde geantwortet?

Das Dokument enthält nur die Anfrage der AfD-Fraktion; eine Antwort der Landesregierung liegt in diesem Text nicht vor. Die Fragesteller stützen ihre Darstellung auf die 23. Stellungnahme des unabhängigen Beirats des Stabilitätsrats vom 5. Juni 2025 und zitieren daraus, dass der Stabilitätsrat seit 2023 keine Vorausschätzung und keine Prüfung der Haushaltsregel vorgenommen habe und dies nach Auffassung des Beirats nicht den EU-Vorgaben genüge. Zudem führen die Fragesteller an, der Beirat sehe durch die Grundgesetzänderung vom März 2025 neue Verschuldungsmöglichkeiten außerhalb der Regelgrenzen entstehen. Zur Lage in Brandenburg behaupten die Fragesteller, es gebe hohe Schuldenquoten nahe dem Corona-Niveau, ein nach Ansicht des Landesrechnungshofs unzureichendes Schuldenmanagement sowie fehlende Tilgung von Altschulden; für diese Behauptungen wird im Dokument keine eigene Quellenangabe des Landesrechnungshofs zitiert.

⚡ Einordnung

Eingereicht wurde die Kleine Anfrage 898 von den Abgeordneten Andreas Galau, Falk Janke und Dr. Daniela Oeynhausen der AfD-Fraktion, eingegangen und ausgegeben am 10.02.2026. Die inhaltlichen Aussagen zur Kritik des Beirats stützen sich laut Dokument auf dessen 23. Stellungnahme vom 5. Juni 2025 zur Sitzung des Stabilitätsrats am 12.06.2025 sowie auf § 2 Abs. 1 und § 8 StabiRatG, Art. 8a Abs. 6 der Haushaltsrahmenrichtlinie, die Richtlinie (EU) 2024/1265 und die Grundgesetzänderung vom März 2025. Eine Antwort der Landesregierung ist in diesem Dokument nicht enthalten.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/2392, Wahlperiode 8, eingereicht 10. Februar 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.