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BrandenburgKleine AnfrageAfD

❓ Krankenkasse - Nachfrage zur Kleinen Anfrage Nr. 718: Drohende steigende Krankenkassenbeiträge, versicherungsfremde Leistungen und Auswirkungen auf Brandenburg

6. Februar 2026Dokument 8/2393 · WP 8Brandenburg
Dr. Daniela Oeynhausen
KrankenkassenbeiträgeRisikostrukturausgleichBürgergeldHeilmittelArzneimittelausgaben

📋 Worum geht es?

Die Fragestellerin erkundigt sich erneut (als Nachfrage zu einer früheren Kleinen Anfrage) nach finanziellen Details der beiden landesunmittelbaren Krankenkassen in Brandenburg, der AOK Nordost und der IKK Brandenburg und Berlin. Im Mittelpunkt stehen das Defizit durch die Finanzierung von Bürgergeld-Beziehenden sowie die Gründe für überproportional gestiegene Ausgaben in mehreren Leistungsbereichen wie häusliche Krankenpflege, Fahrtkosten, Krankengeld, Heilmittel, Schutzimpfungen, Reha, Arzneimittel und ärztliche Behandlungen.

👥 Wer ist betroffen?

Die AOK Nordost - Die Gesundheitskasse und die Innungskrankenkasse (IKK) Brandenburg und Berlin als landesunmittelbare Krankenkassen, deren Versicherte in Brandenburg und Berlin, Bürgergeld-Beziehende sowie das Ministerium für Gesundheit und Soziales als Aufsichtsbehörde.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragestellerin fragt erstens, wie hoch das Defizit der AOK Nordost im Jahr 2024 durch die Differenz zwischen tatsächlichen Kosten für SGB-II-Leistungsberechtigte und den vom Bund gezahlten Beiträgen ist, und falls diese Zahl erneut nicht beziffert werden kann, wann die Information vorliegen wird. Zweitens fragt sie nach Erklärungen für überproportionale Ausgabensteigerungen bei häuslicher Krankenpflege, Fahrtkosten, Krankengeld, Heilmitteln, Schutzimpfungen, Reha/Vorsorge, Arzneimitteln und ärztlichen Behandlungen, jeweils getrennt für beide Kassen zu beantworten.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass das Defizit der AOK Nordost zwischen Zuweisungen aus dem Risikostrukturausgleich (938,63 Mio. Euro) und berücksichtigungsfähigen Ausgaben (976,78 Mio. Euro) für Bürgergeld-Beziehende im Jahr 2024 bei -38,15 Mio. Euro liegt; die von der Bundesagentur für Arbeit 2024 gezahlten Krankenversicherungsbeiträge für diese Gruppe beliefen sich auf 22,6 Mio. Euro. Laut einem vom GKV-Spitzenverband beauftragten IGES-Gutachten (Stand 2024) habe sich für 2022 eine Unterfinanzierung der Gesundheitsausgaben von Bürgergeld-Beziehenden von 9,2 Mrd. Euro bundesweit ergeben (Deckungsquote 39 %); eine kostendeckende Monatspauschale hätte 311,45 Euro betragen müssen, tatsächlich waren es 2022 nur 108,48 Euro und 2024 nur 119,60 Euro. Bei der AOK Nordost werden Ausgabensteigerungen u.a. mit Tariftreuegesetz-bedingten Vergütungsabschlüssen, gestiegenen Fallzahlen in der Außerklinischen Intensivpflege, Tarif- und Inflationskosten bei Fahrtkosten, gestiegenen Krankengeld-Tagen, einer bundeseinheitlichen Vergütungsangleichung bei Heilmitteln seit 2019, neuen Impfstoffen (Herpes-Zoster, RSV), dem GKV-IPReG bei Reha, strukturellen Effekten bei patentgeschützten Arzneimitteln sowie einem höheren Orientierungspunktwert und Hybrid-DRG bei ärztlichen Behandlungen begründet. Bei der IKK Brandenburg und Berlin werden u.a. demografische Entwicklung, höhere Tarifabschlüsse, das Rettungsdienstgesetz und steigende Beförderungsentgelte (2024: +18,3 % gegenüber geplanten 17,0 %), das neue Versorgungsmodell „Blankoverordnung“ bei Physiotherapie (Vergütungssteigerung 6,44 % für 2024), eine Vergütungsanpassung bei Ergotherapie von 14,01 % (01.06.2024-31.03.2025), Corona-Nachholeffekte bei Reha, ein Arzneimittelausgabevolumen 2024 von rund 1,58 Mrd. Euro in Brandenburg (+8,25 % zum Vorjahr, Pro-Kopf-Ausgaben 3.956 Euro) und 2.150.854.330 Euro in Berlin (Pro-Kopf 3.755 Euro, beide über dem Bundesdurchschnitt von 3.630 Euro), sowie ein unerwartet hoher Morbiditätszuwachs durch Verlust junger gesunder Versicherter und kostenintensivere Entbudgetierung der Kinderärzte genannt.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von der AfD-Fraktion eingereicht (Dr. Daniela Oeynhausen) als Nachfrage zur Kleinen Anfrage Nr. 718 (frühere Drucksache 8/2127) sowie mit Bezug auf Drucksache 8/2235. Die Landesregierung hat vollständig geantwortet; Antwortende ist die Ministerin für Gesundheit und Soziales. Die Fragestellerin merkt an, dass die Landesregierung in der vorherigen Drucksache 8/2127 die Frage nach der Höhe versicherungsfremder Leistungen nicht beantwortet habe und verweist auf eine Ankündigung der Gesundheitsministerin Müller im Ausschuss für Gesundheit und Soziales am 2. Dezember 2025, sich für eine steuergeldfinanzierte Lösung einzusetzen. Konkrete Zahlenangaben der Regierung umfassen u.a. das AOK-Defizit von 38,15 Mio. Euro (2024), die IGES-Gutachtenzahl von 9,2 Mrd. Euro Unterfinanzierung bundesweit (2022) sowie detaillierte Vergütungs- und Ausgabensteigerungsraten für beide Kassen.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/2393, Wahlperiode 8, eingereicht 6. Februar 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.