❓ Wassernutzung - Transparente Gegenüberstellung von Wasserbedarf, Wasserdargebot und Wasserentnahmen im Einzugsgebiet der Wasserfassungen im Umfeld der Stadt Baruth/Mark
📋 Worum geht es?
Die Anfrage betrifft die Wassernutzung im Einzugsgebiet der Wasserfassungen im Umfeld der Stadt Baruth/Mark (Landkreis Teltow-Fläming). Hintergrund ist laut den Fragestellern, dass die Unternehmen Red Bull und Rauch ihre Produktion in Baruth ausbauen und zusätzlich ein Dosenwerk errichten wollen, wofür ein Bebauungsplan beschlossen wurde. Die Fragesteller berichten, dass der Verein Grüne Liga Brandenburg beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einen Normenkontrollantrag gegen diesen Bebauungsplan sowie einen Antrag auf vorläufige Außervollzugsetzung gestellt hat, und dass das Gericht den Bebauungsplan im Wege einer Zwischenverfügung vorläufig bis zum 16.02.2026 außer Kraft gesetzt hat.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Stadt Baruth/Mark und die angeschlossenen Gemeinden und Gewerbegebiete, der Eigenbetrieb WABAU als Wasserversorger, die Unternehmen Red Bull und Rauch, der Verein Grüne Liga Brandenburg e. V., eine örtliche Bürgerinitiative sowie die zuständigen Wasserbehörden (Obere und Untere Wasserbehörde, LfU) und das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen die Landesregierung: 1) ob angeforderte Unterlagen zur fachlichen Bewertung der Öffentlichkeit nicht oder nur eingeschränkt zur Verfügung gestellt wurden und warum; 2) welche wasserrechtlichen Erlaubnisse (vor und nach dem 03.10.1990) im Einzugsgebiet der Wasserfassungen von Baruth erteilt wurden, für welche Grundwasserleiter und mit welchen genehmigten Fördermengen (mit Bitte um vollständige Anlage); 3) wie die tatsächlichen Entnahmen überwacht werden und wie hoch die tatsächlichen jährlichen Fördermengen bis 2025 waren; 4) wie hoch das Abgabevolumen des zuständigen Wasserversorgers an die Einwohner 2006 bis 2025 im Jahresdurchschnitt war (mit Einwohnerzahl); 5) welche Gutachten/Prognosemodelle den erteilten Erlaubnissen zugrunde liegen (mit Bitte um vollständige Anlage); 6) ob diese Gutachten aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse zu zurückgehenden Grundwasserneubildungsraten bzw. die aktualisierte Klimanormalperiode berücksichtigen, und falls nicht, warum nicht; 7) welche Monitoringberichte zum Einzugsgebiet dem LfU bzw. der UWB vorliegen (mit Bitte um vollständige Anlage inklusive Schriftverkehr); 8) ob weitere Entnahmen oder Erlaubnisanträge im Einzugsgebiet geplant bzw. vorliegen und ob diese der Eigenversorgung oder der Versorgung Dritter dienen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Anfrage; die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor. Die Fragesteller führen an, dass laut Grüner Liga Red Bull und Rauch auf ein genehmigtes Wasservolumen von rund 2,5 Millionen Kubikmetern pro Jahr zurückgreifen dürfen, und fragen, ob das für Mineralwasserherstellung genehmigte Trinkwasser auch für die Dosenproduktion eingeplant wird.
⚡ Einordnung
Eingereicht wurde die Kleine Anfrage von vier Abgeordneten der BSW-Fraktion (Sven Hornauf, Andreas Kutsche, Gunnar Lehmann, Jenny Meyer). Eine Antwort der Landesregierung ist in diesem Dokument nicht enthalten. Laut den Fragestellern hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg den Bebauungsplan „Bernhardsmüh Brandenburger Urstromquelle“ der Stadt Baruth/Mark im Wege einer Zwischenverfügung vorläufig bis zum 16.02.2026 außer Kraft gesetzt, nachdem die Grüne Liga Brandenburg e. V. einen Normenkontrollantrag sowie einen Antrag auf vorläufige Außervollzugsetzung gestellt hatte. Die Fragesteller berufen sich zudem auf eine laut ihrer Angabe erfolgte anwaltliche Prüfung, die Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans festgestellt habe; eine Quelle oder nähere Belegangabe hierzu nennt das Dokument nicht.