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BrandenburgKleine AnfrageBSW

❓ Schulgebäude - Schulneubau auf dem KWO-Gelände Hoppegarten

12. Februar 2026Dokument 8/2397 · WP 8Brandenburg
Sven Hornauf
SchulneubauSchulentwicklungsplanungGesamtschulegymnasiale OberstufeSchulträgerschaft

📋 Worum geht es?

Die Anfrage betrifft den geplanten Bau einer Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe auf dem früheren Gelände des Kabelwerks Oderspree (KWO-Gelände) in der Gemeinde Hoppegarten. Die Gemeinde hatte das Gelände 2022 erworben, um dort einen Bildungscampus zu errichten; die Errichtung der Schule ist im Schulentwicklungsplan des Landkreises Märkisch-Oderland vorgesehen, dessen entsprechende Teilfortschreibung das Bildungsministerium (MBJS) im Dezember 2023 genehmigt hat. Laut dem Fragesteller verzögert sich die Umsetzung des Schulneubaus bislang, da der Landkreis als Bedingung für den Baubeginn eine vorzeitige Übertragung der Schulträgerschaft fordert, während die zwischen Gemeinde und Landkreis geschlossene öffentlich-rechtliche Vereinbarung die Übertragung erst nach Fertigstellung des Neubaus durch den Landkreis vorsieht.

👥 Wer ist betroffen?

Die Gemeinde Hoppegarten, der Landkreis Märkisch-Oderland, das Land Brandenburg (Ministerium für Bildung, Jugend und Sport als Schul- und Kommunalaufsichtsbehörde) sowie Schülerinnen und Schüler, Eltern und Anwohner im Mittelzentrum Hoppegarten/Neuenhagen.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Fragesteller fragt die Landesregierung: 1) Welchen Kenntnisstand sie als Schul- und Kommunalaufsichtsbehörde zur Umsetzung des Schulentwicklungsplans hat; 2) welche Unterstützungsmaßnahmen die Schulaufsicht bisher unternommen hat oder beabsichtigt; 3) ob und wann eine Genehmigung nach § 104 BbgSchulG beantragt bzw. erteilt wurde und, falls nur beantragt, bis wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist und was einer Genehmigung entgegensteht; 4) welche Rolle die Landesregierung für die Zusammenarbeit von Gemeinde und Landkreis bei der Umsetzung sieht; 5) welche Gründe sie für die bisherige Verzögerung sieht, insbesondere bei Bebauungsplan, planungsrechtlichen Schritten und Übertragung der Schulträgerschaft; 6) welche Maßnahmen zur Verbesserung der Öffentlichkeitskommunikation geplant sind; 7) welche finanziellen und organisatorischen Fördermaßnahmen des Landes zur Umsetzung vorgesehen sind.

🔎 Was wurde geantwortet?

Das Dokument enthält nur die Anfrage; die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor.

⚡ Einordnung

Eingereicht wurde die Anfrage vom Abgeordneten Sven Hornauf (BSW-Fraktion). Das Dokument nennt als belegte Fakten: Erwerb des KWO-Geländes durch die Gemeinde Hoppegarten 2022; Genehmigung der 1. Teilfortschreibung des Schulentwicklungsplans MOL durch das MBJS gemäß § 102 Abs. 5 BbgSchulG im Dezember 2023; Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen Gemeinde und Landkreis über den Schulneubau, deren § 4 Abs. 2 die Übertragung der Schulträgerschaft erst „mit Inbetriebnahme“ vorsieht. Die Aussage, dass konkrete Umsetzungsmaßnahmen bislang nicht erfolgt seien und der Landkreis eine vorzeitige Übertragung der Schulträgerschaft fordere, ist eine Darstellung des Fragestellers, die im Dokument nicht durch eine Stellungnahme der Landesregierung oder des Landkreises bestätigt wird. Eine Antwort der Landesregierung liegt im Dokument nicht vor.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/2397, Wahlperiode 8, eingereicht 12. Februar 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.