❓ Wahlwerbung - Ausübung des Weisungsrechtes gegenüber der Staatsanwaltschaft im Strafverfahren gegen Wilko Möller wegen eines Wahlplakates mit dem Titel "Wir schützen eure Kinder"
📋 Worum geht es?
Die Anfrage betrifft das Strafverfahren gegen den AfD-Landtagsabgeordneten Wilko Möller am Landgericht Frankfurt (Oder) wegen des Verdachts der Verwendung verfassungswidriger Kennzeichen (§ 86a StGB) im Zusammenhang mit einem Wahlplakat mit dem Titel „Wir schützen eure Kinder“ aus dem Landtagswahlkampf 2024. Die Fragesteller wollten von der Landesregierung wissen, ob es im Zusammenhang mit diesem Verfahren Weisungen oder sonstige Einflussnahmen des Justizministeriums auf die Staatsanwaltschaft gegeben hat.
👥 Wer ist betroffen?
Der AfD-Landtagsabgeordnete Wilko Möller als Angeklagter im Strafverfahren, die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder), die Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg sowie das Ministerium der Justiz und für Digitalisierung.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragten: ob Staatsanwälte oder beteiligte Personen Weisungen oder Einflussnahmen vom Justizministerium erhalten haben und wenn ja, von wem, an wen und mit welchem Inhalt; ob die Generalstaatsanwaltschaft in das Verfahren eingebunden wurde und in welcher Form; ob dienstliche Kontakte zwischen Generalstaatsanwaltschaft, Justizministerium und beteiligten Staatsanwaltschaften bestanden; ob es durch Mitglieder der Landesregierung Weisungen, Absprachen oder Einflussnahme gegenüber den beteiligten Stellen gab; welche Regelungen zur Dokumentation von Weisungen gegenüber der Staatsanwaltschaft in Brandenburg bestehen und ob diese im vorliegenden Fall eingehalten wurden.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass weder Weisungen erteilt noch sonstige direkte oder indirekte Einflussnahmen erfolgt seien. Der Generalstaatsanwalt habe über einen Landeslagebericht der Polizei von dem Verfahren Kenntnis erlangt und aufgrund der Anordnung über Berichtspflichten in Strafsachen (BeStra) den Leitenden Oberstaatsanwalt in Frankfurt (Oder) beauftragt, dem Justizministerium über den Sachverhalt zu berichten; Aufträge zur rechtlichen Bewertung oder sonstige Anweisungen seien nicht erteilt worden. Das Ermittlungsverfahren sei ausschließlich von der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) geführt worden. Im Rahmen des nach Art. 58 der Landesverfassung geführten Immunitätsverfahren sei das Justizministerium an Generalstaatsanwaltschaft und Staatsanwaltschaft herangetreten, um einen Sachvermerk für den Vorsitzenden des Hauptausschusses zu erhalten. Es habe keine Weisungen, Absprachen oder Einflussnahme durch Mitglieder der Landesregierung gegeben. Die BeStra-Regelung vom 10. Februar 2025 (JMBl. S. 7) wurde ergänzt, sodass Weisungen des Justizministeriums an Staatsanwaltschaften in Textform erfolgen und zu den Akten genommen werden müssen.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von der AfD-Fraktion eingereicht (Abgeordnete Dr. Hans-Christoph Berndt, Michael Hanko, Dennis Hohloch), die Antwort der Landesregierung liegt vor und wurde vom Minister der Justiz und für Digitalisierung erteilt. Die Landesregierung verneint Fragen 1 und 4 vollständig. Als Rechtsgrundlagen werden die Allgemeine Verfügung des Ministers der Justiz und für Digitalisierung vom 10. Februar 2025 (JMBl. S. 7) – BeStra, Ziffer I.2.a BeStra, Art. 58 der Verfassung des Landes Brandenburg, § 147 und § 146 des Gerichtsverfassungsgesetzes sowie Art. 92 GG genannt. Die ursprüngliche Kleine Anfrage trägt die Drucksachennummer 8/2275.