❓ Unfall - Entwicklung der Unfallzahlen an Schulen im Land Brandenburg
📋 Worum geht es?
Die Anfrage der AfD-Fraktion befasst sich mit der Entwicklung der Schulunfallzahlen in Brandenburg zwischen 2015 und 2025. Die Fragesteller wollten unter anderem wissen, wie sich die Zahlen pro einzelner Schule entwickelt haben, wie Unfälle als Eigen- oder Fremdverschulden eingeordnet werden, über welche Meldewege Unfälle gemeldet wurden und wie viele Vorfälle als Gewalt eingestuft wurden. Die Landesregierung antwortet über den Minister für Bildung, Jugend und Sport, stützt sich dabei aber überwiegend auf Angaben der Unfallkasse Brandenburg (UK BB), die für die gesetzliche Unfallversicherung an Schulen zuständig ist.
👥 Wer ist betroffen?
Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und Schulen in Brandenburg sowie die Unfallkasse Brandenburg (UK BB) als zuständiger Unfallversicherungsträger.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen unter anderem: Wie entwickelten sich die Schulunfallzahlen 2015-2025 schulscharf? Welche Schulen weisen auffällig hohe Unfallzahlen auf? Wie viele Unfälle wurden als Gewaltvorfälle eingestuft, nach welchen Kriterien, an welchem Ort und zu welcher Zeit? Wie verteilen sich Eigen- und Fremdverschulden je Schule? Über welche Meldewege (Schulen, Eltern, Krankenhäuser, Hausärzte) wurden Unfälle gemeldet? Welche Kosten entstanden und welche Präventionsprogramme wurden durchgeführt?
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass die UK BB nur die Daten erfasst, die der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) nach dem sogenannten '3-%-Schlüssel' zugearbeitet werden; eine schulscharfe Erfassung finde grundsätzlich nicht statt. Für Brandenburg werden folgende Gesamtzahlen genannt: Schulunfälle plus Schulwegeunfälle zusammen 2015: 52.427, 2016: 51.724, 2017: 51.207, 2018: 49.534, 2019: 48.882, 2020: 35.689, 2021: 31.603, 2022: 44.965, 2023: 46.875, 2024: 45.510. Für 2025 liegen laut Landesregierung noch keine belastbaren Daten vor, da die Meldung an die DGUV erst im Frühjahr des Folgejahres erfolgt. Zu schulscharfen Aufschlüsselungen, Gewaltvorfällen, Verschuldensfragen, Meldewegen, Kosten und Bearbeitungsdauern erklärt die Landesregierung durchgängig, dass hierzu keine (trennscharfe) Datenerfassung erfolgt. Die UK BB begründet dies damit, dass die Klärung von Schuldfragen dem Zweck der gesetzlichen Unfallversicherung widerspräche und dem 'Schulfrieden' diene.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von der AfD-Fraktion eingereicht (Dennis Hohloch, Dr. Dominik Kaufner, Volker Nothing), Drucksache 8/2274. Die Antwort der Landesregierung liegt als Drucksache 8/2407 vor und wurde vom Minister für Bildung, Jugend und Sport erteilt. Die Landesregierung verweist auf das Siebte Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) als Rechtsgrundlage sowie auf die Zuständigkeit der Unfallkasse Brandenburg (UK BB), die als landesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts der Rechtsaufsicht des Ministeriums für Gesundheit und Soziales unterliegt. Die genannten Gesamtzahlen für Schul- und Schulwegeunfälle (2015-2024) stammen aus den Angaben der Landesregierung; für 2025 liegen laut Antwort noch keine Daten vor.