❓ Bürokratieabbau - Möglicher Bürokratieaufwuchs durch Bürokratieabbaugesetz
📋 Worum geht es?
Die Anfrage befasst sich mit dem am 24.07.2025 in Kraft getretenen Gesetz zur Verwaltungsvereinfachung in den Bereichen Landnutzung und Umwelt, das Bürokratie abbauen sollte. Die Fragesteller berichten, dass es bei der neu eingeführten 300-Meter-Abstandsregelung für Bauvorhaben (§ 8 Abs. 3a Brandenburgisches Naturschutzausführungsgesetz) in einzelnen Kommunen zu Verständnisproblemen komme, weil Untere Naturschutzbehörden zusätzliche Unterlagen und Nachweise verlangten.
👥 Wer ist betroffen?
Laut den Fragestellern betroffen sind Kommunen, Vorhabenträger und Antragsteller von Bauvorhaben sowie die Unteren Naturschutzbehörden, die Bauaufsichtsbehörden und die Landesplanung in Brandenburg.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen: 1) Ob es für im Zusammenhang bebaute Ortsteile stets einer kommunalen Abrundungssatzung bedarf, um die von den Naturschutzbehörden verlangten Erklärungen zu klären. 2) Ob stattdessen stets eine kommunale Innenbereichssatzung (Klarstellungs- und/oder Entwicklungssatzung) erforderlich ist. 3) Wann und wie die Landesregierung die tatsächliche Wirksamkeit der Gesetzesinitiative zum Bürokratieabbau bei dieser Detailregelung evaluiert und zu welchem Ergebnis sie dabei gekommen ist. 4) Wie die Landesregierung die Wirksamkeit und Verwaltungseffektivität dieser Gesetzesänderung bewertet und ob sie Handlungsbedarf sieht, etwa zur Klarstellung in der Rechtsanwendung oder auf kommunaler Ebene.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet auf Frage 1, dass es keiner kommunalen Abrundungssatzung bedürfe. Zu Frage 2 erklärt sie, dass zur rechtssicheren Feststellung der Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteils insbesondere die Klarstellungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 1 Baugesetzbuch geeignet sei. Zu den Fragen 3 und 4 antwortet die Landesregierung gemeinsam, dass die Regelung erst seit Ende Juli 2025 in Kraft sei und daher noch keine ausreichenden Erkenntnisse über Wirksamkeit, Effektivität oder eventuellen Handlungsbedarf vorlägen.
⚡ Einordnung
Die Kleine Anfrage Nr. 841 (Drucksache 8/2278) wurde von den Abgeordneten Sven Hornauf und Gunnar Lehmann der BSW-Fraktion eingereicht. Die Antwort liegt vor und wurde namens der Landesregierung von der Ministerin für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz erteilt. Die Landesregierung verweist auf das Inkrafttreten der Regelung (§ 8 Abs. 3a Satz 1 BbgNatSchAG) Ende Juli 2025 (laut Vorbemerkung der Fragesteller am 24.07.2025) als Grund, warum noch keine Evaluationsergebnisse vorliegen.