Zurück zur Übersicht
BrandenburgBericht

📊 Abgeordnetengesetz - Bericht der Präsidentin des Landtages Brandenburg gemäß § 22 des Abgeordnetengesetzes für das Jahr 2022

17. Februar 2026Dokument 8/2411 · WP 8Brandenburg
Präsidentin des Landtages Brandenburg
AbgeordnetenentschädigungAltersversorgungAmtsausstattungWahlkreisbüroTransparenzbericht

📋 Worum geht es?

Der Bericht legt gemäß § 22 des Abgeordnetengesetzes (AbgG) offen, welche Leistungen der Landtag Brandenburg im Jahr 2022 aus Landesmitteln an Abgeordnete, ehemalige Abgeordnete und deren Hinterbliebene gezahlt hat. Die Präsidentin des Landtages ist gesetzlich verpflichtet, diesen Bericht jährlich vorzulegen, um die Zahlungen an die Mitglieder des Landtages transparent zu machen. Der Bericht schlüsselt die Leistungen nach Art (Entschädigung, Amtsausstattung, Aufwandserstattungen, Altersversorgung) und rechtlicher Grundlage auf.

👥 Wer ist betroffen?

Die 88 Mitglieder des Landtages Brandenburg der 7. Wahlperiode, ihre Mitarbeitenden und Praktikanten in den Wahlkreisbüros, sowie ehemalige Abgeordnete und deren Hinterbliebene, die Versorgungsleistungen erhalten.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Als Bericht enthält das Dokument keine Forderungen oder Anträge, sondern stellt die im Jahr 2022 gezahlten Leistungen dar, wie es § 22 AbgG vorschreibt.

🔎 Kernergebnisse

Für die 88 Abgeordneten wurden 2022 Entschädigungen nach § 5 Abs. 1 AbgG in Höhe von 8.893.266,04 € gezahlt (monatlich 8.608,01 €, Anpassung ausgesetzt). Für die Altersversorgung über das Versorgungswerk (VLT) flossen 2.166.204,17 € (monatlich 1.929,59 € je Mitglied). Amtszulagen für Präsidentin, Vizepräsidentin, Vizepräsident, Fraktionsvorsitzende und Parlamentarische Geschäftsführer beliefen sich auf 795.379,92 €. Für IT-Amtsausstattung (Notebooks, iPads, Lizenzen, Mobilfunk) wurden 78.319,23 € aufgewendet, davon 56.871,32 € Lizenzkosten und 21.447,91 € Mobilfunkkosten. 62 Abgeordnete nutzten eine Bahn-Freifahrtberechtigung (NetzCard First, Jahrespreis 300,00 €). Für die Beschäftigung von Mitarbeitenden und 15 Praktikanten (210 Beschäftigungsverhältnisse) wurden 5.841.590,13 € plus 15.400,00 € für Praktikanten erstattet, zusätzlich 13.632,49 € Unfallversicherungsbeiträge. Für Wahlkreisbüro-Mieten wurden 593.930,01 € erstattet; weitere Höchstbeträge galten für Büroausstattung (bis 2.500,00 € bzw. 1.000,00 € je Wahlperiode), Barrierefreiheit (bis 2.500,00 € je Wahlperiode) und Unterstützungsmaßnahmen für Menschen mit Beeinträchtigungen (bis 300,00 € im Jahr 2022). Im Januar 2022 rückte eine Abgeordnete für ein zum Jahresende 2021 verstorbenes Mitglied nach.

⚡ Einordnung

Rechtsgrundlage ist das Abgeordnetengesetz vom 19. Juni 2013 in der Fassung vom 2. Dezember 2019, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. Dezember 2021 (GVBl. I Nr. 37), sowie das Versorgungswerkgesetz Brandenburg (BbgVLTG) vom 19. Juni 2013. Die jährliche Anpassung der Entschädigung nach § 5 Abs. 1 AbgG wurde für 2022 per Gesetz vom 17. Dezember 2021 ausgesetzt. Der Bericht bezieht sich auf das Haushaltsjahr 2022 und wurde am 17.02.2026 eingereicht und ausgegeben.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/2411, Wahlperiode 8, eingereicht 17. Februar 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.