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BrandenburgAntrag

📝 Pflanzenschutzmittel - Nur gesunde Pflanzen liefern gesunde Lebensmittel - Zulassungsverfahren beim Bund müssen beschleunigt werden

25. Februar 2026Dokument 8/2412 · WP 8Brandenburg
PflanzenschutzmittelZulassungsverfahrenAgrarministerkonferenzWirkstoffgenehmigungLandwirtschaft

📋 Worum geht es?

Der Landtag Brandenburg hat in seiner 28. Sitzung am 25. Februar 2026 einen Beschluss zum Thema Pflanzenschutzmittel gefasst. Der Beschluss stellt fest, dass Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel beim Bund trotz einer im EU-Recht vorgesehenen Frist von einem Jahr (Ausnahmen bis 18 Monate) in der Praxis oft drei bis vier Jahre dauern. Dies führe laut Beschluss dazu, dass alte Mittel schneller vom Markt verschwinden als neue, ökologisch vorteilhaftere Mittel zugelassen werden, wodurch eine Verfügbarkeitslücke entstehe.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind laut Beschluss die Landwirtschaft und der Gartenbau in Brandenburg, insbesondere der Obst-, Gemüse- und Ölsaatenbau. Auf Bundesebene sind die am Zulassungsverfahren beteiligten Behörden betroffen: das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), das Umweltbundesamt (UBA) und das Julius Kühn-Institut (JKI). Der Beschluss nennt zudem die Bundesregierung und die für die nächste Agrarministerkonferenz (AMK) zuständigen Länderministerien.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Landtag fordert das für Landwirtschaft zuständige Ministerium auf: a) das Thema auf die Tagesordnung der nächsten Agrarministerkonferenz zu setzen, um eine gemeinsame Länderposition zur Verfahrensbeschleunigung zu erarbeiten; b) sich im Rahmen der AMK für eine Verstetigung des Prozesses zur Verbesserung der Zulassungsverfahren einzusetzen, u. a. durch mehr personelle und fachliche Kapazitäten bei BVL, BfR, UBA und JKI, gestraffte Verfahrensschritte und verbindliche Entscheidungsfristen; c) sich für transparente, wissenschaftsbasierte Entscheidungen auf Grundlage europäisch harmonisierter Standards einzusetzen; d) die Bundesregierung aufzufordern, sich auf EU-Ebene für stärker risikobasierte, innovationsfreundlichere Wirkstoff-Genehmigungsverfahren und den Abbau von Regularien einzusetzen, sowie die Ausnahmemöglichkeit nach Artikel 4 Absatz 7 der Verordnung (EG) 1107/2009 zur Erhaltung von Substitutionskandidaten zu nutzen; e) den Ausschuss für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz bis Ende des 2. Quartals 2027 über die Fortschritte zu berichten.

🔎 Konkrete Inhalte

Der Beschluss verweist auf den Koalitionsvertrag 2025 der Bundesregierung aus CDU, CSU und SPD, der effizientere und rechtssichere behördliche Abläufe bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln anstrebt. Seit Juli 2025 besteht laut Beschluss im Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) eine Projektgruppe 'Neuausrichtung der Pflanzenschutzmittelzulassung'. Der Beschluss nennt als Fakten: die EU-rechtliche Frist für Zulassungsverfahren von einem Jahr (Ausnahmen bis 18 Monate), eine tatsächliche Verfahrensdauer von oft drei bis vier Jahren, sowie die Aussage, dass seit 2019 keine neuen Wirkstoffe mehr genehmigt wurden. Konkrete Maßnahme ist der Verweis auf Artikel 4 Absatz 7 der Verordnung (EG) 1107/2009 zur Ausnahmemöglichkeit bei der Wiedergenehmigung von Wirkstoffen für Substitutionskandidaten ohne Alternativen.

⚡ Einordnung

Der Beschluss wurde vom Landtag Brandenburg in seiner 28. Sitzung am 25. Februar 2026 zu TOP 4 gefasst; die einreichende(n) Fraktion(en) sind im Dokumenttext nicht benannt. Es handelt sich um einen Beschluss, nicht um eine Anfrage mit Antwort der Landesregierung. Genannt werden die EU-rechtliche Zulassungsfrist von einem Jahr bzw. maximal 18 Monaten in Ausnahmefällen, eine tatsächliche Verfahrensdauer von drei bis vier Jahren sowie die Frist zur Berichterstattung an den Ausschuss für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz bis Ende des 2. Quartals 2027. Der Beschluss verweist auf den Koalitionsvertrag 2025 der Bundesregierung (CDU, CSU, SPD) sowie auf Artikel 4 Absatz 7 der Verordnung (EG) 1107/2009. Unterzeichnet von Prof. Dr. Ulrike Liedtke, Präsidentin des Landtages.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/2412, Wahlperiode 8, eingereicht 25. Februar 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.