📝 Verfassungsschutz - Verbot für sogenannte Fake-Accounts des Verfassungsschutzes in sozialen Medien
📋 Worum geht es?
Der Antrag der AfD-Fraktion richtet sich gegen den Betrieb sogenannter Fake-Accounts des Verfassungsschutzes Brandenburg in sozialen Netzwerken. Laut Antragstellern betreibt der Verfassungsschutz derzeit mindestens 287 solcher Accounts, die sich als private Profile ausgeben, um nach Darstellung der Fragesteller Bürger zu beobachten und zu infiltrieren. Die Fraktion fordert ein vollständiges Verbot dieser Praxis sowie die Löschung aller entsprechenden Accounts.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind der Verfassungsschutz Brandenburg als betreibende Behörde, die Landesregierung als Adressatin der Forderung, sowie nach Darstellung der Antragsteller Nutzer sozialer Medien und Bürger, die mit den betreffenden Accounts interagiert haben könnten.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die AfD-Fraktion fordert, dass die Landesregierung (1) ab sofort keine Fake-Accounts in sozialen Medien mehr selbst oder durch beauftragte Dritte betreibt und sämtliche entsprechenden Accounts sofort löscht, sowie (2) dem Landtag bis zum 1. Juli 2026 einen schriftlichen Bericht über die vollständige Löschung aller betriebenen Fake-Accounts vorlegt, der auch Namen und Aktivitäten der jeweiligen Accounts enthalten soll.
🔎 Konkrete Inhalte
Das Dokument enthält den Antragstext und die Begründung der AfD-Fraktion, jedoch keine Antwort oder Stellungnahme der Landesregierung zu diesem Antrag. Die Fraktion verweist zur Begründung auf eine eigene Kleine Anfrage Nr. 168 (Drs. 8/266) und eine Antwort der Landesregierung in Ergänzung dazu (Drs. 8/1352), wonach die Zahl von mindestens 287 Fake-Accounts nach Angaben der Fraktion erst nach wiederholter Nachfrage mitgeteilt worden sei, während Details zu Plattformen, Phänomenfeldern und Einsatzzwecken laut Fraktion weiterhin unter Verweis auf das „Staatswohl“ nicht offengelegt würden. Die Fraktion macht geltend, der Betrieb der Accounts verstoße gegen die Impressumspflicht gemäß § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (DGG).
⚡ Einordnung
Der Antrag wurde von der AfD-Fraktion eingereicht; eine Antwort der Landesregierung zu diesem konkreten Antrag liegt im Dokument nicht vor. Die Fraktion verweist auf die Drucksachen 8/266 und 8/1352 sowie auf Presseberichte von rbb24 vom 27.05.2025 und 22.12.2024. Als Frist für einen geforderten Bericht nennt die Fraktion den 1. Juli 2026. Die Fraktion verweist zudem auf einen Vergleich mit Berlin, wo laut einem von der Fraktion zitierten rbb24-Bericht mehr als 200 vergleichbare Profile genutzt würden, sowie auf teilweise transparentere Angaben in Thüringen und Berlin.