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BrandenburgKleine Anfrage

❓ Mediennutzung - Präventionsmaßnahmen zur frühkindlichen Mediennutzung in Kindertageseinrichtungen im Land Brandenburg

13. Februar 2026Dokument 8/2418 · WP 8Brandenburg
Melanie Matzies
Frühkindliche MedienbildungBildschirmzeitSuchtpräventionKita-BildungsplanElternberatung

📋 Worum geht es?

Die Anfrage befasst sich mit der zunehmenden Nutzung digitaler Bildschirmmedien durch Kleinkinder und den damit aus Sicht der Fragestellerin verbundenen Risiken für Sprachentwicklung, Konzentration und psychosoziale Entwicklung. Die Fragestellerin verweist dabei auf verschiedene Studien (u. a. AWMF-Leitlinie, McArthur et al. 2022, KIM-Studie 2020, JIM-Studie 2023, DAK-Kinder- und Jugendreport 2024), die auf eine hohe durchschnittliche Bildschirmzeit bei Vorschulkindern und mögliche Entwicklungsrisiken hinweisen. Die Landesregierung antwortet mit einer Übersicht der bestehenden Maßnahmen zur Sensibilisierung, Fortbildung und Prävention in Kindertageseinrichtungen.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Kindertageseinrichtungen und deren pädagogische Fachkräfte, Leitungen von Kitas, Eltern bzw. Erziehungsberechtigte, Kinder im Vorschulalter sowie beteiligte Institutionen wie das Landesjugendamt, Gesundheitsämter, Frühförderstellen, Erziehungs- und Familienberatungsstellen in Brandenburg.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragestellerin fragt: 1) Welche Maßnahmen zur Information und Sensibilisierung von Kita-Fachkräften bezüglich Risiken frühkindlicher Bildschirmmediennutzung setzt das MBJS ein? 2) Welche verbindlichen Vorgaben zum Schutz von Kindern im digitalen Raum enthält der Bildungsplan für Kitas? 3) Welche Aufklärungs-, Beratungs- und Präventionsangebote erbringen Landesjugendamt, Gesundheitsämter, Frühförderstellen und Familienberatungsstellen, und wie ist deren Zusammenarbeit mit Kitas geregelt? 4) Welche Unterstützungsangebote stellt das Bildungsressort Kitas und Fachkräften zur Verfügung, um Eltern über altersgerechte Mediennutzung zu informieren? 5) Wie wird sichergestellt, dass diese Informationsangebote auch Eltern mit geringen Deutschkenntnissen oder niedrigem Bildungszugang erreichen?

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass das MBJS im Juli 2024 den 'Bildungsplan – Erweiterte Grundsätze elementarer Bildung in der Kindertagesbetreuung im Land Brandenburg' als amtliche Empfehlung mit dem Bildungsbereich 'Medien und Digitales' veröffentlicht hat. 2021 wurde die Handreichung 'Kita digital gestalten' mit dem Verein Aktion Kinder- und Jugendschutz Brandenburg e. V. gefördert. Das SFBB bietet Fortbildungen zu 'Digitale Medien und pädagogische Haltung' an. Von 2022 bis 2024 wurde das Fortbildungskonzept 'Medien und Kindheit' der pädquis Stiftung gefördert, seit 2025 im SFBB verstetigt; die zugehörigen Online-Selbstlerneinheiten sollen im ersten Quartal 2026 auf dem Fachportal des MBJS verfügbar sein. Zwei Kitas befinden sich im Entwicklungsprozess zur Konsultationskita 'Frühkindliche Medienbildung'. Der Bildungsplan versteht Mediennutzung als Werkzeug für Kreativität, Forschung und Informationsbeschaffung sowie analoge Robotik- und Coding-Spiele, enthält laut Antwort aber keine konkreten verbindlichen Begrenzungen der Bildschirmzeit. Rechtsgrundlagen für Zusammenarbeit und Beratung sind laut Landesregierung u. a. § 10a Jugendschutzgesetz, § 14 SGB VIII, § 15 Brandenburgisches Kinder- und Jugendgesetz sowie Punkt 7 des Kita-Bildungsplans; konkrete Angebote variieren je Landkreis. Das SFBB bietet Fortbildungen zur Elternarbeit in der Medienerziehung an (z. B. 'Eltern-Medien-Beratung – Zertifikatskurs'). Die vom MBJS geförderte Eltern-Medien-Beratung der Aktion Kinder- und Jugendschutz Brandenburg e. V. bietet Materialien in leichter und arabischer Sprache sowie Formate für Eltern mit geringen Sprachkenntnissen. Über die RL Medien/Digital Kita 2022 konnten Kitas (außer Horten) Kostenerstattung für Hardware, u. a. Übersetzungsgeräte, erhalten; über die RL Kiez-Kita können Kiez-Kitas seit 2017 ebenfalls Übersetzungsgeräte als Sachmittel fördern.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies unter der Drucksachennummer 8/2290 eingereicht; die vorliegende Drucksache 8/2418 enthält die Antwort der Landesregierung, erteilt durch den Minister für Bildung, Jugend und Sport. Die Antwort verweist auf Rechtsgrundlagen (§ 85 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 8 SGB VIII, § 10a Jugendschutzgesetz, § 14 SGB VIII, § 15 Brandenburgisches Kinder- und Jugendgesetz) sowie auf frühere Förderungen (RL Medien/Digital Kita 2022, RL Kiez-Kita seit 2017) und konkrete Zeitangaben (Bildungsplan Juli 2024, Handreichung 2021, Fortbildungskonzept 2022–2024, Verstetigung seit 2025, Bereitstellung der Selbstlerneinheiten im ersten Quartal 2026). Die in der Vorbemerkung genannten Studienangaben (z. B. 87 Minuten tägliche Bildschirmzeit, AWMF-Leitlinie, McArthur et al. 2022, KIM-Studie 2020, JIM-Studie 2023, DAK-Kinder- und Jugendreport 2024) sind Angaben der Fragestellerin, nicht der Landesregierung.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/2418, Wahlperiode 8

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.