❓ Öffentliche Einnahmen - Zuweisung von Geldauflagen zugunsten der Amadeu Antonio Stiftung
📋 Worum geht es?
Gerichte und Staatsanwaltschaften können im Rahmen von Straf- und Ermittlungsverfahren die Zahlung von Geldauflagen zugunsten gemeinnütziger Organisationen verhängen. Die Fragesteller verweisen darauf, dass die Amadeu Antonio Stiftung nach eigenen Angaben auf ihrer Webseite bundesweit in allen Listen der zur Zuweisung berechtigten Organisationen eingetragen sei und um solche Gelder werbe. Die Fragesteller erklären, es sei unklar, ob und in welchem Umfang die Justizbehörden Brandenburgs entsprechende Zuweisungen an diese Stiftung vorgenommen haben oder vornehmen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Justizbehörden des Landes Brandenburg (Gerichte und Staatsanwaltschaften), die Landesregierung als Antwortende sowie die Amadeu Antonio Stiftung als im Dokument namentlich genannte Organisation.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller wollen wissen: 1. wie Gerichte und Staatsanwaltschaften die Zuweisung von Geldauflagen erfassen (zentral, dezentral, elektronisch o.ä.); 2. welche Daten zu Empfängern erhoben werden (z. B. Name, Betrag, Jahr); 3. ob diese Daten landesweit aggregiert oder ausgewertet werden und, falls nicht, warum; 4. ob eine aktuelle Liste aller registrierten Empfängerorganisationen vorliegt und ob diese beigefügt werden kann; 5. ob die Amadeu Antonio Stiftung als Empfängerin registriert ist und seit wann; 6. welche Gesamtsummen 2015 bis 2025 jahresweise an die Stiftung zugewiesen wurden und wann die Daten zuletzt erfasst wurden; 7. welche Gerichte bzw. Staatsanwaltschaften 2015 bis 2025 Zuweisungen vorgenommen haben, aufgeschlüsselt nach Jahren; 8. ob Zuweisungen an die Stiftung innerhalb der Justizbehörden empfohlen, hervorgehoben oder begünstigt wurden und in welcher Form; 9. falls Daten zu Fragen 6 und 7 nicht vollständig vorgelegt werden können, aus welchen Gründen; 10. welche Maßnahmen aus Sicht der Landesregierung nötig wären, um künftig eine transparente, zentral zugängliche Erfassung der Empfänger von Geldauflagen zu gewährleisten.
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Kleine Anfrage der AfD-Fraktion; eine Antwort der Landesregierung liegt in diesem Dokument noch nicht vor.
⚡ Einordnung
Eingereicht wurde die Anfrage von den Abgeordneten Michael Hanko und Fabian Jank (AfD-Fraktion). Die Fragesteller stützen ihre Darstellung, die Amadeu Antonio Stiftung sei bundesweit in allen Listen der zur Zuweisung von Geldauflagen berechtigten Organisationen eingetragen und werbe entsprechend um Gelder, auf einen Verweis auf die Webseite der Stiftung (abgerufen am 17.02.2026). Eine Antwort der Landesregierung mit Zahlen oder Fakten ist in diesem Dokument nicht enthalten.