❓ Landesbeauftragter - Stellenbesetzung der/des Landesbehindertenbeauftragten im Land Brandenburg
📋 Worum geht es?
Die Anfrage befasst sich mit der seit 1. Juli 2025 unbesetzten Stelle der/des Landesbehindertenbeauftragten im Land Brandenburg. Die Fragestellerin verweist auf § 13 Satz 6 des Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetzes (BbgBGG), wonach die bisherige beauftragte Person bis zur Berufung einer neuen Person geschäftsführend im Amt bleibt, und fragt, warum diese Regelung nicht angewendet wurde. Die Landesregierung antwortet, dass die vorherige Amtsinhaberin ihre Aufgabe im Wege einer Abordnung an das Ministerium für Gesundheit und Soziales wahrgenommen habe und diese Abordnung zum 30. Juni 2025 geendet sei.
👥 Wer ist betroffen?
Menschen mit Behinderungen in Brandenburg, die bisherige Landesbehindertenbeauftragte, das Ministerium für Gesundheit und Soziales (MGS), der Landesbehindertenbeirat sowie die Universität Potsdam als Stammdienststelle der bisherigen Amtsinhaberin.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragestellerin möchte wissen: warum die bisherige Landesbehindertenbeauftragte entgegen § 13 Satz 6 BbgBGG nicht geschäftsführend im Amt belassen wurde, wie diese Entscheidung begründet wurde, wer sie traf, wann sie der Betroffenen mitgeteilt wurde, ob der Landesbehindertenbeirat informiert wurde, ob die bisherige Amtsinhaberin gebeten wurde, ihre Abordnung von der Universität Potsdam zu verlängern, und inwieweit der Landesbehindertenbeirat beim Ausschreibungs- und Auswahlverfahren für die 8. Wahlperiode beteiligt wurde.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass aus § 13 Satz 6 BbgBGG kein Automatismus für eine geschäftsführende Fortführung abzuleiten sei; Voraussetzung seien rechtliche Verfügbarkeit, Bereitschaft der Person und das Fehlen von Hinderungsgründen. Die Abordnung der bisherigen Amtsinhaberin an das MGS endete mit Ablauf des 30. Juni 2025; die Entscheidung, die Abordnung nicht fortzusetzen, liege bei der abordnenden Stammdienststelle als Arbeitgeberin. Der bisherigen Landesbehindertenbeauftragten wurde die Entscheidung am 24. Juni 2025 mitgeteilt. Der Landesbehindertenbeirat wurde über die Nichtfortsetzung nicht informiert, da eine Beteiligung nach BbgBGG in diesem Fall nicht vorgeschrieben sei. Die bisherige Amtsinhaberin wurde seitens des MGS nicht gebeten, ihre Abordnung von der Universität Potsdam zu verlängern, da dies in die arbeitsvertragliche Souveränität der Person eingreifen würde und das MGS keine Weisungsbefugnis gegenüber ihr oder ihrer Arbeitgeberin habe. Der Landesbehindertenbeirat wurde mit Staatssekretärsschreiben vom 18. Juli 2025 über den Ausgang des Auswahlverfahrens zur Neubesetzung informiert, die Auswahlentscheidung wurde begründet, und dem Beirat wurde Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben; Bitten des Beirats um weitergehende Informationen wurde seitens des MGS nachgekommen.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von der CDU-Fraktion (Abgeordnete Kristy Augustin) eingereicht; es liegt eine vollständige Antwort der Landesregierung vor, beantwortet durch die Ministerin für Gesundheit und Soziales. Genannte Daten: Ende der Abordnung zum 30.06.2025, Mitteilung der Entscheidung an die Betroffene am 24.06.2025, Information des Landesbehindertenbeirats über das Auswahlverfahren per Staatssekretärsschreiben vom 18.07.2025. Die Landesregierung verweist auf § 13 Satz 2 und Satz 6 BbgBGG als rechtliche Grundlage und auf die vorangegangene 7. Wahlperiode zum Vergleich der Beteiligungspraxis des Landesbehindertenbeirats.