📄 Regionalplanung - Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Regionalplanung und zur Braunkohlen- und Sanierungsplanung
📋 Worum geht es?
Der Bericht des Ausschusses für Infrastruktur und Landesplanung behandelt einen ursprünglich von der SPD-Fraktion (zunächst gemeinsam mit der BSW-Fraktion) eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes zur Regionalplanung und zur Braunkohlen- und Sanierungsplanung. Kern des Entwurfs ist eine zeitlich befristete Untersagung von Genehmigungen für Windenergievorhaben außerhalb der in den Regionalplanentwürfen vorgesehenen Windenergiegebiete, damit die drei betroffenen regionalen Planungsgemeinschaften (Oderland-Spree, Prignitz-Oberhavel, Lausitz-Spreewald) ihre Regionalpläne abschließen können. Der Ausschuss hat den Entwurf nach einer öffentlichen Anhörung und mehreren Änderungsanträgen in geänderter Fassung angenommen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die regionalen Planungsgemeinschaften Oderland-Spree, Prignitz-Oberhavel und Lausitz-Spreewald, die zuständigen Genehmigungsbehörden, Antragsteller von Windenergievorhaben außerhalb geplanter Windenergiegebiete (laut Anhörung 334 Anträge in den drei Regionen), Kommunen mit eigener Bauleitplanung für Windeignungsgebiete sowie die kommunalen Spitzenverbände (Städte- und Gemeindebund Brandenburg, Landkreistag Brandenburg).
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der ursprüngliche Gesetzentwurf sieht eine zwölfmonatige Untersagung von Genehmigungsentscheidungen für Windenergievorhaben außerhalb der geplanten Windenergiegebiete vor, mit Ausnahmen für Repowering-Vorhaben und für Anträge, deren Genehmigungsunterlagen bereits 10 Monate vor Inkrafttreten vollständig vorlagen. Die AfD-Fraktion beantragte eine strikte Untersagung ohne Übergangszeitraum und ohne Ausnahmen bis zum tatsächlichen Inkrafttreten der Regionalpläne. Die BSW-Fraktion beantragte eine Präzisierung der Vollständigkeit von Genehmigungsunterlagen und die Benennung der Landesplanungsbehörde für Befreiungsverfahren. Die SPD- und CDU-Fraktion beantragten gemeinsam, das Einvernehmenserfordernis durch ein Benehmenserfordernis zu ersetzen, den Übergangszeitraum konkret bis zum 31. Januar 2027 zu befristen, auf die Rückwirkung und die Befreiungstatbestände zu verzichten und kommunale Planungsverfahren für eigene Windeignungsgebiete unberührt zu lassen.
🔎 Kernergebnisse
Der Ausschuss lehnte den Änderungsantrag der AfD-Fraktion mit 6:7:0 Stimmen ab, den Änderungsantrag der BSW-Fraktion mit 1:7:5 Stimmen ab und nahm den gemeinsamen Änderungsantrag der SPD- und CDU-Fraktion mit 7:6:0 Stimmen an. Mit 7:6 Stimmen empfiehlt der Ausschuss dem Landtag die Annahme des Gesetzentwurfs in der geänderten Fassung. Der Landkreistag Brandenburg beanstandete laut Bericht die Unbestimmtheit des ursprünglich vorgesehenen Befreiungsvorbehalts in § 2c Absatz 4. Die beiden regionalen Planungsgemeinschaften nannten als Hindernis für einen zügigen Planabschluss das Erfordernis der Einvernehmensherstellung mit den fachlich berührten Ministerien.
⚡ Einordnung
Eingereicht wurde der Gesetzentwurf laut Bericht am 6. November 2025 ursprünglich durch die SPD-Fraktion und die BSW-Fraktion (Drucksache 8/1970); die BSW-Fraktion zog ihre Unterstützung gemäß § 49 der Vorläufigen Geschäftsordnung zurück, seit dem 13. Februar 2026 liegt er als alleiniger Entwurf der SPD-Fraktion (Neudruck) vor. Die BSW-Fraktion hat laut Bericht mit der Drucksache 8/2401 einen eigenen Gesetzentwurf eingebracht. Der Ausschuss befasste sich am 13. November 2025, 11. Dezember 2025 und 19. Februar 2026 mit dem Entwurf; eine öffentliche Anhörung fand am 11. Dezember 2025 statt, zu der unter anderem der Städte- und Gemeindebund Brandenburg, der Landkreistag Brandenburg, der Landesverband Erneuerbare Energien Berlin Brandenburg sowie Vertreter der Planungsgemeinschaften Uckermark-Barnim und Oderland-Spree sowie ein Stadt-, Regional- und Landesplaner angehört wurden. Der Städte- und Gemeindebund Brandenburg und der Landkreistag Brandenburg äußerten sich laut Bericht in Stellungnahmen vom 18. bzw. 19. Februar 2026 zum gemeinsamen Änderungsantrag von SPD und CDU und befürworteten diesen, sprachen sich jedoch für eine weitergehende Befristung aus. Berichterstatter ist der Abgeordnete Norbert Rescher (AfD).