❓ Fremdenfeindlichkeit - Straftaten gegen Flüchtlingsunterkünfte, Flüchtlinge und Unterstützern von Flüchtlingen und weitere rassistisch motivierte Straftaten im IV. Quartal 2025
📋 Worum geht es?
Die Anfrage betrifft Straftaten gegen Flüchtlingsunterkünfte, Geflüchtete und deren Unterstützerinnen und Unterstützer sowie weitere rassistisch motivierte Straftaten in Brandenburg im IV. Quartal 2025. Die Landesregierung antwortet auf Basis der Zahlen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) mit Stand vom 1. Januar 2026.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Geflüchtete, Asylbewerberinnen und Asylbewerber, Flüchtlingsunterkünfte sowie Personen, die sich für Geflüchtete engagieren, in verschiedenen Orten Brandenburgs (u. a. Cottbus, Potsdam, Frankfurt (Oder), Wittenberge, Oranienburg).
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller wollen wissen: (1) wie viele Straftaten es gegen Flüchtlingsunterkünfte und Flüchtlinge im IV. Quartal 2025 gab, welche Delikte das waren und wie die Ermittlungsverfahren ausgingen, differenziert nach Objekt/Person und innerhalb/außerhalb von Einrichtungen; (2) wie viele Straftaten gegen Unterstützerinnen und Unterstützer von Flüchtlingen es gab; (3) ob es weitere rassistisch motivierte Straftaten gegen Personen gab, die nicht unter 1 und 2 fallen, einschließlich Fällen von 'Deutschfeindlichkeit'; (4) ob es Nachmeldungen aus vorangegangenen Quartalen gab; (5) welche dieser Straftaten als politisch motiviert eingeordnet wurden und welchem Phänomenbereich sie zugeordnet wurden.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet: Zu Frage 1 wurden 40 Straftaten gegen Flüchtlingsunterkünfte und Flüchtlinge bekannt (detailliert in Anlage 1, überwiegend Delikte wie Beleidigung § 185 StGB, Volksverhetzung § 130 StGB und Sachbeschädigung § 303 StGB, größtenteils dem Phänomenbereich 'rechts' zugeordnet, viele Verfahren noch andauernd oder nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt). Zu Frage 2 wurden keine Straftaten gegen Unterstützerinnen und Unterstützer bekannt. Zu Frage 3 wurden 68 rassistisch motivierte Straftaten gegen weitere Personen bekannt (Anlage 2), überwiegend ebenfalls dem Phänomenbereich 'rechts' zugeordnet. Zu Frage 4 wurden nachträglich 22 Straftaten im Sinne von Frage 1, keine im Sinne von Frage 2 und 45 im Sinne von Frage 3 aus vorangegangenen Quartalen gemeldet (Anlagen 3 und 4). Zu Frage 5 wurden alle genannten Fälle als politisch motivierte Straftaten eingeordnet, überwiegend im Phänomenbereich 'rechts', einzelne auch 'religiöse Ideologie' oder 'ausländische Ideologie'.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von der SPD-Fraktion, Abgeordneter Andreas Noack, eingereicht (Drucksache 8/2308); die Landesregierung (Ministerium des Innern und für Kommunales) hat vollständig geantwortet. Die Zahlen beruhen auf dem KPMD-PMK mit Stand 1. Januar 2026; die Landesregierung weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich um eine Eingangsstatistik handelt, die bis zum jahresbezogenen Meldeschluss (31. Januar des Folgejahres) durch Nachmeldungen und Korrekturen noch verändert werden kann. In der Vorbemerkung der Fragesteller wird erwähnt, dass eine Oppositionspartei in Brandenburg von der Verfassungsschutzbehörde als gesichert rechtsextrem eingestuft wurde; dies ist eine Angabe der Fragesteller unter Verweis auf einen öffentlich zugänglichen Einstufungsvermerk der Verfassungsschutzbehörde.