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BrandenburgKleine AnfrageAfD

❓ Politische Straftat - Straf- und Gewalttaten in Brandenburg nach dem Definitionssystem "Politisch motivierte Kriminalität - religiöse Ideologie" (PMK -religiöse Ideologie-) Juli bis September 2025

19. Februar 2026Dokument 8/2441 · WP 8Brandenburg
Daniel Freiherr von Lützow, Lena Kotré
Politisch motivierte Kriminalitätreligiöse IdeologieHasskriminalitätExtremismusStraftatenstatistik

📋 Worum geht es?

Die Anfrage der AfD-Fraktion betrifft die Anzahl und Art von Straf- und Gewalttaten in Brandenburg, die im Definitionssystem „Politisch motivierte Kriminalität – religiöse Ideologie“ (PMK -religiöse Ideologie-) erfasst wurden. Der Berichtszeitraum umfasst Juli bis September 2025. Die Landesregierung antwortet mit konkreten Fallzahlen und einer tabellarischen Übersicht der erfassten Taten.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Personen, die Opfer religiös motivierter Straftaten wurden, sowie die Landkreise und kreisfreien Städte Brandenburg an der Havel, Märkisch-Oderland und Teltow-Fläming, in denen die erfassten Taten stattfanden.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragesteller fragen: Wie viele Straftaten wurden im Berichtszeitraum im Bereich PMK-religiöse Ideologie insgesamt registriert, aufgeteilt nach Gewalttaten, terroristischen Straftaten, Bildung krimineller Vereinigungen, Sachbeschädigungen und sonstigen Straftaten? Um welche konkreten Gewalttaten und terroristischen Straftaten handelte es sich (Ort, Landkreis, Datum, Opfer- und Täterangaben, Straftatbestand, Kurzsachverhalt)? Sind der Landesregierung terroristische oder verfassungsfeindliche Vereinigungen in diesem Phänomenbereich bekannt? Um welche sonstigen Straftaten handelte es sich im Detail? Wie viele Straftaten wurden nachträglich für den Zeitraum bis 30. Juni 2025 gemeldet?

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass im Berichtszeitraum insgesamt sechs politisch motivierte Straftaten im Phänomenbereich PMK-religiöse Ideologie registriert wurden: 0 Gewaltdelikte, 0 terroristische Straftaten, 0 Fälle von Bildung krimineller Vereinigungen, 2 Sachbeschädigungen und 4 sonstige Straftaten. Es wurden weder Gewaltstraftaten noch terroristische Straftaten noch Vereinigungsbildungen in diesem Bereich registriert. Die vier sonstigen Straftaten sind in einer Anlage aufgeführt: zwei Fälle von Volksverhetzung-ähnlichen Delikten (§ 140, § 126 StGB) mit Bezug zu Ereignissen in Syrien bzw. Aufrufen gegen Frauen, ein Fall nach § 130 StGB mit Bezug auf Menschen jüdischen Glaubens und den Staat Israel, sowie eine Beleidigung nach § 192a StGB wegen des Glaubens des Geschädigten. Alle vier Taten werden von der Landesregierung als extremistisch eingeordnet, mit den Kategorien ausländerfeindlich, fremdenfeindlich, frauenfeindlich und antisemitisch. Für den Zeitraum bis 30. Juni 2025 wurden nachträglich neun Straftaten gemeldet: eine terroristische und acht sonstige Straftaten.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von der AfD-Fraktion (Daniel Freiherr von Lützow und Lena Kotré) eingereicht, die Antwort liegt vollständig vor und wurde vom Minister des Innern und für Kommunales im Namen der Landesregierung erteilt. Datengrundlage ist der Kriminalpolizeiliche Meldedienst in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK), ausgewertet mit Stand 25. Januar 2025 (laut Anlage: Stand 25.01.2026). Die Landesregierung verweist darauf, dass das Strafgesetzbuch keinen Straftatbestand „Bildung einer verfassungsfeindlichen Vereinigung“ kennt und legt die Anfrage daher im Sinne der §§ 129, 129a, 129b StGB aus. Bezug genommen wird auf die vorangegangene Kleine Anfrage Nr. 852, Drucksache 8/2315.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/2441, Wahlperiode 8

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.