❓ Kommunaler Mandatsträger - Annahme und Ausbau von Bildungs- und Schulungsmaßnahmen für kommunale Mandatsträger im Land Brandenburg
📋 Worum geht es?
Der Abgeordnete Benjamin Filter (AfD-Fraktion) fragt die Landesregierung zu Bildungs- und Schulungsmaßnahmen für kommunale Mandatsträgerinnen und Mandatsträger (z. B. Stadtverordnete, Gemeindevertreter, Ausschussmitglieder) in Brandenburg. Der Fragesteller geht in seiner Vorbemerkung davon aus, dass die Brandenburgische Kommunalverfassung dem Land die Verantwortung überträgt, Rahmenbedingungen für die politische Bildung der Mandatsträger zu schaffen. Die Landesregierung weist dies in ihrer Vorbemerkung ausdrücklich zurück und erklärt, die Kommunalverfassung enthalte keine solche Regelung; Fortbildung sei grundsätzlich keine zwingende Voraussetzung für die Ausübung eines kommunalen Ehrenamts.
👥 Wer ist betroffen?
Kommunale Mandatsträgerinnen und Mandatsträger in Brandenburg (Stadtverordnete, Gemeindevertreter, Ausschussmitglieder), Gemeinden und ihre Beteiligungsverwaltungen, parteinahe Stiftungen und kommunalpolitische Vereinigungen sowie die kommunalen Zweckverbände Brandenburgische Kommunalakademie und Niederlausitzer Studieninstitut.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Fragesteller möchte wissen: 1) Welche Bildungs- und Schulungsmaßnahmen 2021–2025 angeboten wurden (nach Anbietern, Themen, Zielgruppen, Kosten, Teilnehmerzahlen). 2) Welche Rückmeldungen zur Wirksamkeit, Relevanz und Qualität vorliegen. 3) Wie die Landesregierung die Beteiligung der Mandatsträger an bestehenden Angeboten bewertet (differenziert nach Region, Kommune, Funktion, politischer Zugehörigkeit). 4) Ob konkrete Planungen bestehen, das Angebot 2026–2029 quantitativ oder qualitativ auszubauen, und welche Zielgruppen/Themenfelder dabei berücksichtigt werden sollen. 5) Inwieweit eine Zusammenarbeit mit kommunalen Spitzenverbänden, Hochschulen, Verwaltungsschulen oder zivilgesellschaftlichen Trägern genutzt oder geplant wird. 6) Welche Haushaltsmittel 2021–2025 verwendet wurden und welche ab 2026 eingeplant sind. 7) Ob die Landesregierung plant, die Teilnahme an Fortbildungen verpflichtend, standardisiert oder strukturell zu fördern (z. B. Bezuschussung, Freistellung, Zertifikate).
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass sie Bildungsmaßnahmen für kommunale Mandatsträger nicht unmittelbar fördert; gefördert wird stattdessen die politische Bildungsarbeit parteinaher Stiftungen und kommunalpolitischer Vereinigungen über den Haushaltstitel 684 10 (Kapitel 020, Einzelplan 20) sowie eine Richtlinie vom 24. Mai 2023. In den Jahren 2023–2025 wurden im Projekt „Vielfalt, Teilhabe, Parität“ des Frauenpolitischen Rates Land Brandenburg e. V. unter dem Titel „Fit fürs Mandat“ 18 Workshops für Kommunalpolitikerinnen durchgeführt (Teilnehmerzahlen überwiegend 10–17), ohne gesonderte Kosten außerhalb des Projekts; ein Rhetorik-Workshop am 28.10.25 in Cottbus kostete 490,00 €, 10 Teilnehmerinnen. Für 2025 liegen laut Regierung noch keine vollständigen Daten vor. Zu Frage 2 verweist die Regierung auf zuwendungsrechtliche Verwendungsnachweisprüfungen und berichtet von positiven Rückmeldungen der Teilnehmerinnen und kommunalen Gleichstellungsbeauftragten zu den genannten Workshops. Zu Frage 3 liegen der Landesregierung keine Daten vor. Zu Frage 4 verweist die Regierung auf die Vorbemerkung und erklärt, der Ausbau der Angebote liege in der Eigenverantwortung der Zuwendungsempfangenden; das Ministerium für Gesundheit und Soziales plane die Förderung bedarfsgerechter Workshops für Kommunalpolitikerinnen. Zu Frage 5 ist eine weitere Zusammenarbeit mit dem Frauenpolitischen Rat Land Brandenburg e. V. geplant. Zu Frage 6 lassen sich die genauen Haushaltsmittel für Mandatsträger-Bildungsmaßnahmen nicht isoliert beziffern, da Zuwendungsempfangende auch allgemeine Bürgerbildung anbieten und Gemeinkosten nicht getrennt ausgewiesen werden. Zu Frage 7 verweist die Regierung erneut auf ihre Antwort zu Frage 4 und die Vorbemerkung, ohne eine verpflichtende, standardisierte oder strukturelle Förderung in Aussicht zu stellen.
⚡ Einordnung
Eingereicht von der AfD-Fraktion (Abgeordneter Benjamin Filter), Drucksache 8/2311; die Antwort der Landesregierung liegt vor (Drucksache 8/2449, Minister des Innern und für Kommunales). Die Landesregierung widerspricht der Vorbemerkung des Fragestellers ausdrücklich und erklärt, die Brandenburgische Kommunalverfassung enthalte keine Regelung zur Übertragung der Verantwortung für politische Bildung von Mandatsträgern an das Land. Rechtsgrundlagen, auf die verwiesen wird: §§ 54 Abs. 1 Nr. 1, 97 Abs. 6 und 98 der Brandenburgischen Kommunalverfassung, §§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung samt ANBest-I/P, sowie das Gesetz zur Modernisierung des Kommunalrechts vom 5. März 2024. Genannte Kosten: 490,00 € für einen Rhetorik-Workshop am 28.10.25. Eine Anlage mit einer Auflistung geförderter Maßnahmen ab 2021 ist beigefügt, im bereitgestellten Dokumenttext jedoch nur teilweise (bis 2021/GBK) lesbar.