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BrandenburgKleine AnfrageAfD

❓ Politische Straftat - Straf- und Gewalttaten in Brandenburg nach dem Definitionssystem "Politisch motivierte Kriminalität - ausländische Ideologie" (PMK -ausländische Ideologie-) von Juli bis September 2025

20. Februar 2026Dokument 8/2450 · WP 8Brandenburg
Daniel Freiherr von Lützow, Lena Kotré
Politisch motivierte Kriminalitätausländische IdeologieGewaltdelikteHasskriminalitätKriminalstatistik

📋 Worum geht es?

Die Landesregierung Brandenburg antwortet auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion zu Straf- und Gewalttaten, die nach dem polizeilichen Definitionssystem "Politisch motivierte Kriminalität – ausländische Ideologie" (PMK -ausländische Ideologie-) erfasst wurden. Der Berichtszeitraum umfasst Juli bis September 2025. Die Fragesteller begründen ihr Anliegen damit, dass die Auseinandersetzung mit auslandsbezogenem Extremismus und entsprechender Kriminalität aus ihrer Sicht ein Arbeitsschwerpunkt für demokratische Kräfte sein müsse.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Personen, die laut den von der Landesregierung vorgelegten Fallauflistungen Opfer oder Beschuldigte der erfassten Straftaten waren, sowie verschiedene Orte und Landkreise in Brandenburg, darunter Potsdam, Potsdam-Mittelmark, Oberhavel, Barnim, Dahme-Spreewald, Märkisch-Oderland, Teltow-Fläming, Elbe-Elster, Oberspreewald-Lausitz, Oder-Spree, Uckermark, Havelland und Spree-Neiße.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragesteller fragen: Wie viele Straftaten wurden insgesamt registriert, aufgeschlüsselt nach Gewalttaten, terroristischen Straftaten, Bildung krimineller Vereinigungen, Sachbeschädigungen und sonstigen Straftaten? Um welche konkreten Gewalttaten handelte es sich (Ort, Landkreis, Datum, Anzahl, Alter/Geschlecht von Opfern und Tätern, Straftatbestand, Kurzsachverhalt, Extremismusbezug, Hasskriminalitätskategorie)? Sind terroristische Straftaten oder die Bildung terroristischer bzw. verfassungsfeindlicher Vereinigungen in diesem Bereich bekannt? Um welche sonstigen Straftaten handelte es sich im Detail? Wie viele Straftaten wurden für den vorherigen Zeitraum bis 30. Juni 2025 nachgemeldet, und um welche Gewalttaten handelte es sich dabei?

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass im Zeitraum Juli bis September 2025 insgesamt 29 Straftaten im Bereich PMK -ausländische Ideologie- registriert wurden: 3 Gewaltdelikte, 0 terroristische Straftaten, 0 Fälle der Bildung krimineller Vereinigungen, 5 Sachbeschädigungen und 21 sonstige Straftaten. Zu den drei Gewaltdelikten sowie den 21 sonstigen Straftaten legt die Landesregierung in Anlagen tabellarische Auflistungen mit Tatzeit, Delikt, Tatort, Landkreis, Kurzsachverhalt und Angaben zu Tätern/Opfern vor; bei sonstigen Straftaten verweist sie darauf, dass dort definitionsgemäß keine körperlich geschädigten Opfer vorliegen. Zu terroristischen Straftaten und zur Bildung krimineller/terroristischer Vereinigungen verweist die Landesregierung auf ihre Antwort zu Frage 1 (jeweils 0 Fälle). Für den Zeitraum bis 30. Juni 2025 wurden nachträglich 6 Straftaten gemeldet, davon 1 Gewaltdelikt (ebenfalls in einer Anlage dokumentiert) und 5 sonstige Straftaten. Die Landesregierung weist in ihrer Vorbemerkung darauf hin, dass die zugrunde liegende Statistik (KPMD-PMK) eine Eingangsstatistik ist, die bis zum jahresbezogenen Meldeschluss durch Nachmeldungen und Korrekturen laufend aktualisiert wird; die Auswertung erfolgte mit Stand 25. Januar 2025 bzw. laut Anlagenvermerk 25.01.2026.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von den Abgeordneten Daniel Freiherr von Lützow und Lena Kotré der AfD-Fraktion eingereicht (Drucksache 8/2313) und von der Landesregierung, vertreten durch den Minister des Innern und für Kommunales, beantwortet. Die Fragesteller führen in ihrer Vorbemerkung an, dass die Zahl politisch motivierter Ausländerkriminalität in Brandenburg im Jahr 2018 um 114,3 % gestiegen und 2019 um 20 % gefallen sei; diese Angabe stammt von den Fragestellern und wird im Dokument nicht durch die Landesregierung belegt oder bestätigt. Die Landesregierung erläutert ergänzend, dass das Strafgesetzbuch keinen Straftatbestand "Bildung einer verfassungsfeindlichen Vereinigung" kennt und dieser daher nicht abgebildet werden kann.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/2450, Wahlperiode 8

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.