❓ Politische Straftat - Straf- und Gewalttaten in Brandenburg nach dem Definitionssystem "Politisch motivierte Kriminalität - rechts" (PMK-rechts) - IV. Quartal 2025
📋 Worum geht es?
Die Anfrage betrifft Straf- und Gewalttaten in Brandenburg, die im Definitionssystem „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ (PMK-rechts) erfasst werden. Erfragt werden Zahlen für das vierte Quartal 2025, aufgeschlüsselt nach Deliktarten wie Gewalttaten, terroristische Straftaten, Störungen der Totenruhe, Bildung krimineller Vereinigungen und sonstige Straftaten. Die Fragesteller verweisen in ihrer Vorbemerkung auf einen von ihnen als weiterhin hoch beschriebenen Umfang rechtsextremistisch motivierter Taten sowie auf eine Einstufung der AfD-Landesverbände durch Landesverfassungsschutzämter als „gesichert rechtsextrem“, worauf sich die Fragesteller beziehen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Opfer von im Dokument beschriebenen Straftaten in verschiedenen Landkreisen und kreisfreien Städten Brandenburgs (u.a. Cottbus, Potsdam, Bad Freienwalde, Oder-Spree, Märkisch-Oderland), die Landespolizei als meldende Stelle sowie das Ministerium des Innern und für Kommunales als antwortende Behörde.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Gefragt wird: Wie viele PMK-rechts-Straftaten gab es im IV. Quartal 2025 insgesamt, aufgeschlüsselt nach Monat und Deliktart? Um welche konkreten Gewalttaten handelte es sich (Ort, Landkreis, Datum, Opfer- und Tatverdächtigenmerkmale, Kurzsachverhalt)? Sind terroristische Straftaten, Störungen der Totenruhe oder Bildungen krimineller/terroristischer Vereinigungen im Phänomenbereich bekannt? Woraus setzen sich die „sonstigen Straftaten“ zusammen, insbesondere Nötigungen und Bedrohungen? Wie viele Straftaten wurden für 2024 und 2025 nachgemeldet?
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass im IV. Quartal 2025 insgesamt 478 PMK-rechts-Straftaten registriert wurden (Oktober: 264, November: 155, Dezember: 59), davon 20 Gewalttaten (10/8/2), die als extremistisch bewertet wurden. Terroristische Straftaten, Störungen der Totenruhe sowie Bildungen terroristischer/krimineller Vereinigungen wurden im Quartal nicht registriert. Die „sonstigen Straftaten“ setzen sich laut Antwort überwiegend aus Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§86a StGB, insgesamt 291 Fälle über die drei Monate), Volksverhetzung (§130 StGB, 41 Fälle) und Sachbeschädigungen (§303/304 StGB, 50 Fälle) zusammen. Für 2024 wurden zwölf sonstige Straftaten und keine Gewaltstraftaten nachgemeldet, für 2025 bislang 210 sonstige und elf Gewaltstraftaten, wobei alle nachgemeldeten Gewaltstraftaten 2025 als extremistisch eingestuft wurden. Die Antwort beruht auf dem Kriminalpolizeilichen Meldedienst PMK (KPMD-PMK) mit Datenstand 1. Januar 2026; die Landesregierung weist darauf hin, dass es sich um eine Eingangsstatistik handelt, die bis zum Meldeschluss am 31. Januar des Folgejahres noch Nachmeldungen und Korrekturen unterliegt.
⚡ Einordnung
Die Kleine Anfrage Nr. 847 (Drucksache 8/2307) wurde vom Abgeordneten Andreas Noack (SPD-Fraktion) eingereicht; die vorliegende Drucksache 8/2451 enthält die Antwort der Landesregierung, namens derer der Minister des Innern und für Kommunales antwortet. Die Fragesteller verweisen in ihrer Vorbemerkung auf eine Pressemitteilung des Ministeriums des Innern und für Kommunales vom 9. Juli 2025 sowie auf einen Einstufungsvermerk vom 14. August 2025, wonach Landesverfassungsschutzämter, darunter auch der Landesverband Brandenburg, laut den Fragestellern als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft werde. Die Zahlen beruhen auf dem KPMD-PMK mit Stand 1. Januar 2026 und sind nach Angabe der Landesregierung aufgrund möglicher Nachmeldungen bis zum jahresbezogenen Meldeschluss (31. Januar des Folgejahres) vorläufig.