📊 E-Government - Evaluierung des Brandenburgischen E-Government-Gesetzes (BbgEGovG) - Bericht gemäß § 18 BbgEGovG
📋 Worum geht es?
Der Bericht der Landesregierung evaluiert das Brandenburgische E-Government-Gesetz (BbgEGovG) gemäß der gesetzlichen Vorgabe in § 18 BbgEGovG. Er gliedert sich in drei Teile: Ergebnisse einer Umfrage in Landesverwaltung, Kommunen und weiteren Institutionen, eine Darstellung europäischer und nationaler Rechtsentwicklungen der letzten Jahre sowie landesspezifische Entwicklungsmöglichkeiten bei Verwaltungsorganisation und kommunaler Digitalisierung.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Landesverwaltung Brandenburg, die Kommunen, zentrale IT-Dienstleister des Landes und der Kommunen (ZIT-BB, ZV DIKOM), der Landkreistag, Wirtschaftsverbände sowie ein externer Digitalexperte, die an der Umfrage beteiligt waren.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Bericht enthält keine Anfrage, sondern stellt als Bericht der Landesregierung Ergebnisse und Einschätzungen dar: Er benennt Änderungsvorschläge aus der Umfrage, Prüfungsempfehlungen zu europäischen und nationalen Rechtsentwicklungen (u. a. KI-Verordnung, SDG-Verordnung, eIDAS-Verordnung, NIS-2-Richtlinie, OZG-Änderungsgesetz, EGovG-Änderungsgesetz) sowie landesspezifische Entwicklungsaspekte wie Entbürokratisierung, Gremienreorganisation und Kommunalfinanzierung.
🔎 Kernergebnisse
Laut Bericht der Landesregierung wurden 21 Institutionen online per Videokonferenz zur Evaluierung befragt, darunter Ministerialverwaltung, Landkreistag, Einzelkommunen, ZIT-BB, ZV DIKOM, zwei Wirtschaftsverbände und ein externer Digitalexperte; die im Auftrag des Landes von der Fa. Stadtschmiede mit Unterstützung der DigitalAgentur Brandenburg durchgeführte Umfrage folgte laut Bericht einem freien, explorativen Ansatz, da es an geeigneten quantitativen oder qualitativen Indikatoren fehlte. Der Bericht listet die Entwicklungshistorie des Gesetzes auf: Inkrafttreten am 24. November 2018, Änderungsgesetz vom 27. Oktober 2020 (Einführung eID-Karte/elektronischer Aufenthaltstitel, elektronische Rechnungsstellung nach Richtlinie 2014/55/EU) und Änderungsgesetz vom 14. Mai 2024 (Open-Data-Regelungen, Metadatenportal 'Datenadler Brandenburg' als neue IT-Basiskomponente, elektronische amtliche Bekanntmachungen, Übernahme von OZG-Regelungen zu Nutzerkonten und ELSTER-Verfahren). Die Landesregierung benennt zudem rechtliche Umsetzungserfordernisse aus EU-Recht (KI-VO, DSGVO, SDG-VO, eIDAS 2.0-VO, NIS-2-Richtlinie, PSI-Richtlinie/HVD-VO) und Bundesrecht (OZG-Änderungsgesetz 2024, EGovG-Änderungsgesetz), die laut Bericht aufgrund von § 1 Abs. 4 BbgEGovG außerhalb der Bundesauftragsverwaltung nicht automatisch in Brandenburg gelten und einer gesonderten Übernahme ins Landesrecht bedürfen. Als Best-Practice-Beispiele anderer Länder nennt der Bericht Bayern und Schleswig-Holstein sowie Rechtspflichten aus dem NOOTS-Staatsvertrag zur Registermodernisierung.
⚡ Einordnung
Es handelt sich um einen Bericht der Landesregierung Brandenburg gemäß § 18 BbgEGovG, keine Anfrage einer Fraktion; eine einreichende Fraktion ist daher nicht benannt. Der Bericht verweist auf die Gesetzesfassungen in GVBl.I/18 Nr. 28, GVBl.I/20 Nr. 29 und GVBl.I/24 Nr. 17 sowie auf einschlägige EU-Rechtsakte (u. a. Richtlinie 2006/123/EG, Verordnung (EU) Nr. 910/2014 (eIDAS), Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO), Richtlinie (EU) 2019/1024, NIS-2-Richtlinie). Laut Bericht wurden 21 Institutionen befragt. Der vorliegende Dokumentausschnitt endet im Abschnitt zu EU-Rechtsentwicklungen, sodass die vollständigen Detailergebnisse und Zahlen im Hauptteil des Berichts nicht vollständig erfasst sind.