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BrandenburgKleine AnfrageSPD

❓ Fluglärm - Flugbewegungen in den Tages- und Nachtrandstunden am Flughafen Berlin-Brandenburg (BER)

23. Februar 2026Dokument 8/2463 · WP 8Brandenburg
Tina Fischer, Ines Seiler
FluglärmNachtflugverkehrNachtverkehrszahlLärmschutzFlugbewegungen

📋 Worum geht es?

Die Anfrage betrifft die Flugbewegungen (Starts und Landungen) am Flughafen Berlin-Brandenburg (BER) in den Tages- und Nachtrandstunden, also den Zeitfenstern 21:00–07:00 Uhr. Hintergrund ist die im Planfeststellungsbeschluss von 2004 und im Planergänzungsbeschluss 'Lärmschutzkonzept BBI' von 2009 festgelegte Zielsetzung, dass der Flugverkehr zur Nachtkernzeit (22:00–06:00 Uhr) hin ab- und danach wieder zunehmen soll, um Anrainer vor Lärm zu schützen. Ein zentrales Steuerungsinstrument ist die sogenannte Nachtverkehrszahl, die Start- und Landevorgänge in bestimmten Nachtrandstunden auf jährlich maximal 12.852 Bewegungen begrenzt.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Anwohner und Anwohnerinnen im Umfeld des Flughafens BER, die von nächtlichem Fluglärm betroffen sein können, sowie die Fluggesellschaften, die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) und die Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg (LuBB) als Aufsichtsbehörde.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragestellerinnen fragen: (1) wie viele Starts und Landungen 2024 und im ersten Halbjahr 2025 in zehn konkreten Zeitfenstern zwischen 21:00 und 07:00 Uhr stattfanden, differenziert nach Start/Landung und Monat; (2) wie die Landesregierung das im Planergänzungsbeschluss festgelegte Ziel des Ab- und Anschwellens des Flugverkehrs beurteilt und ob diese Tendenz am BER tatsächlich gegeben ist; (3) wie die Einhaltung der Nachtverkehrszahl sichergestellt wird und wie viele Flugbewegungen 2022–2024 unter den Nachtflugfaktoren 1 und 2 erfasst wurden; (4) welche Maßnahmen die zuständige Behörde (LuBB) ergreift, um vorgezogene Landungen bzw. verspätete Starts/Landungen zu vermeiden; (5) welche Schlussfolgerungen die Landesregierung aus etwaigen Abweichungen zwischen Zielsetzung und tatsächlicher Entwicklung zieht.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass sie selbst keine zeitfensterscharfen Flugbewegungsdaten erhebt, sondern Zahlen der FBB GmbH nutzt. Diese zeigen für 2024 und das erste Halbjahr 2025 detaillierte Start- und Landezahlen je Halbstunden-Zeitfenster (z. B. 2024: 3.564 Landungen zwischen 22:00–22:30 Uhr, nur 32 Landungen in der eigentlich flugbewegungsfreien Zeit 23:30–00:00 Uhr). Die im Planergänzungsbeschluss zugrunde gelegte Prognose eines bestimmten Verteilungsmusters über den Tag ist laut Landesregierung bisher nicht so eingetreten; die Gesamtverkehrszahlen liegen weiterhin deutlich unter den damals angenommenen Werten. Die jährliche Nachtverkehrszahl von 12.852 wurde bislang nicht überschritten; für 2022–2024 werden die nachtverkehrszahlrelevanten Bewegungen je Zeitfenster aufgeführt (z. B. 2024: 2.772 Bewegungen 23:00–23:30 Uhr, 822 Bewegungen 05:30–06:00 Uhr). Die LuBB sieht die bestehenden Beschränkungen als wirksame und ausreichende Mittel des aktiven Lärmschutzes an und hält weitere Maßnahmen aktuell nicht für erforderlich, da das Verkehrsaufkommen unter den Prognosewerten liegt. Aus denselben Gründen geht die Landesregierung davon aus, dass die bestehende Überwachung durch die LuBB für den Vollzug des Nachtflugkonzepts ausreichend ist.

⚡ Einordnung

Die Kleine Anfrage Nr. 854 (Drucksache 8/2321) wurde von den SPD-Abgeordneten Tina Fischer und Ines Seiler eingereicht; die vorliegende Drucksache 8/2463 enthält die Antwort der Landesregierung, erstellt durch den Minister für Infrastruktur und Landesplanung, eingegangen am 23.02.2026 und ausgegeben am 02.03.2026. Die Landesregierung verweist auf den Planfeststellungsbeschluss vom 13.08.2004 und den Planergänzungsbeschluss 'Lärmschutzkonzept BBI' vom 20.10.2009 sowie auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13.10.2011 (Az. 4 A 4000.09). Zahlenangaben zu Flugbewegungen stammen laut Landesregierung von der FBB GmbH, nicht aus eigener Erhebung. Die jährliche Nachtverkehrszahl beträgt maximal 12.852 Bewegungen und wurde laut Landesregierung bislang nicht überschritten.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/2463, Wahlperiode 8

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.