❓ Straftat - Straftaten gegen Jüdinnen und Juden und gegen jüdische Einrichtungen sowie der Schutz jüdischer Einrichtungen
📋 Worum geht es?
Die Anfrage der SPD-Fraktion befasst sich mit Straftaten gegen Jüdinnen und Juden und gegen jüdische Einrichtungen in Brandenburg sowie mit den Schutzmaßnahmen, die das Land für jüdisches Leben ergreift. Die Fragesteller verweisen auf Artikel 7a der Brandenburger Verfassung, der den Schutz des friedlichen Zusammenlebens und den Einsatz gegen Antisemitismus als Staatsziel festlegt, sowie auf einen Landtagsbeschluss aus dem Jahr 2020 zum Schutz jüdischer Einrichtungen. Die Landesregierung antwortet mit Zahlen aus dem Kriminalpolizeilichen Meldedienst zu politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) für das Jahr 2025 sowie mit einer Übersicht der geförderten Schutzmaßnahmen.
👥 Wer ist betroffen?
Jüdische Gemeinden und Einrichtungen in Brandenburg (u. a. Gedenkstätten, Gedenktafeln, Stolpersteine, Friedhöfe, das Synagogenzentrum Potsdam), Jüdinnen und Juden im Land sowie der Brandenburgische Antisemitismusbeauftragte, auf den die Fragesteller in ihrer Vorbemerkung Bezug nehmen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen: 1) Wie schätzt die Landesregierung die Bedrohungslage für jüdische Einrichtungen ein? 2) Welche Vorfälle gegen jüdische Einrichtungen bzw. Veranstaltungen 2025 sind bekannt, mit Einzelauflistung? 3) Welche weiteren antisemitischen Vorfälle 2025 sind bekannt, mit Einzelauflistung? 4) Welche Schutzmaßnahmen für jüdische Einrichtungen wurden realisiert bzw. gefördert? 5) Welche Schutzmaßnahmen für jüdische Veranstaltungen wurden realisiert bzw. gefördert? 6) Welche beantragten Schutzmaßnahmen für Einrichtungen wurden abgelehnt oder nur teilweise gefördert? 7) Welche beantragten Schutzmaßnahmen für Veranstaltungen wurden abgelehnt oder nur teilweise gefördert? 8) Welche weiteren Maßnahmen wurden seit dem Landtagsbeschluss ergriffen? 9) Welche künftigen Maßnahmen sind geplant und wie werden Vertreter jüdischer Einrichtungen einbezogen?
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass derzeit keine Erkenntnisse für eine konkrete Gefährdung jüdischer Einrichtungen vorliegen, jedoch weiterhin eine hohe abstrakte Gefahr für Sachbeschädigungen bestehe. Im Jahr 2025 wurden 19 politisch motivierte Straftaten im Zusammenhang mit jüdischen Einrichtungen erfasst (Anlage 1, überwiegend Sachbeschädigungen wie § 303/304 StGB sowie Verwenden von Kennzeichen nach § 86a StGB, dem Phänomenbereich 'rechts' zugeordnet, größtenteils eingestellt nach § 170 Abs. 2 StPO oder noch in Ermittlung), keine gegen jüdische Veranstaltungen. Darüber hinaus wurden 243 weitere antisemitische Vorfälle erfasst (Anlage 2); Einzelsachverhalte dazu werden laut Landesregierung wegen unverhältnismäßigem Bearbeitungsaufwand und Datenschutzabwägung nicht dargestellt. Die Landesregierung führt aus, dass sich die Annahme der Fragesteller, Straftaten gegen Personen umfassten zunehmend Morddrohungen und körperliche Angriffe, für 2025 nicht bestätigen lasse. Seit 2020 wurden Schutzmaßnahmen gefördert, dokumentiert in früheren Drucksachen (7/205, 7/3062, 7/5156, 7/7250, 7/9358, 8/576); 2025 wurde personeller Wachschutz gefördert sowie der Betrieb des Synagogenzentrums Potsdam über die ZWST unterstützt. Für jüdische Veranstaltungen erfolgten 2025 keine finanziellen Zuwendungen. Eine Förderung des Wachschutzes war 2025 in einem Fall teilweise abgelehnt; weitere Ablehnungen gab es nicht. Künftig sollen Beratungen zum Selbstschutz sowie jährliche Sicherheitsgespräche des Polizeipräsidenten mit jüdischen Gemeinden fortgeführt werden.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von der SPD-Fraktion (Abgeordneter Andreas Noack) eingereicht; die Antwort liegt vor und wurde vom Minister des Innern und für Kommunales namens der Landesregierung erteilt. Die Zahlenangaben (19 bzw. 243 Vorfälle) beruhen laut Landesregierung auf dem KPMD-PMK mit Stand 12. Januar 2026 und seien als Eingangsstatistik noch Nachmeldungen und Korrekturen unterworfen. Angaben zu konkreten polizeilichen Schutzmaßnahmen würden aus Sicherheitsgründen nicht öffentlich dargestellt. Die Landesregierung verweist auf frühere Kleine Anfragen (Drucksachen 7/205, 7/3062, 7/5156, 7/7250, 7/9358, 8/576) zu bereits dargestellten Schutzmaßnahmen.