❓ Einbürgerung - Einbürgerungen im Land Brandenburg 2025
📋 Worum geht es?
Die Anfrage befasst sich mit der Zahl der 2025 gestellten und abgeschlossenen Einbürgerungsanträge in Brandenburg sowie mit der Zahl der zum Jahresende noch offenen Anträge. Hintergrund ist laut Fragesteller, dass es seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts im Juni 2024 zu langen Bearbeitungszeiten bei den Staatsangehörigkeitsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte komme. Die Landesregierung ordnet in ihrer Antwort ein, dass das Gesetz nach ihrer Einschätzung nicht zu einer Vereinfachung und Beschleunigung geführt habe, sondern zu einem starken Anstieg der Antragszahlen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Staatsangehörigkeitsbehörden der 14 Landkreise und 4 kreisfreien Städte Brandenburgs sowie Personen, die einen Einbürgerungsantrag gestellt haben oder stellen wollen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Gefragt wird: 1) Wie viele Einbürgerungsverfahren wurden 2025 je Gebietskörperschaft gestellt und wie viele positiv mit Urkundenaushändigung abgeschlossen? 2) Warum ist die Zahl negativ beschiedener Verfahren nicht bekannt und bei welcher Behörde sind zentrale Daten öffentlich zugänglich? 3) Wie viele in der Vergangenheit gestellte Anträge sind je Gebietskörperschaft noch anhängig, aufgeschlüsselt nach Herkunftsland, Eingangsjahr und Verzögerungsgründen bei über einem Jahr Bearbeitungszeit? 4) Welche Maßnahmen zur Digitalisierung und Reduzierung von Verwaltungsaufwand und Bearbeitungsdauer sind der Landesregierung bekannt?
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet: 2025 wurden landesweit nach vorläufigen Angaben 6.848 neue Einbürgerungsanträge gestellt, 4.695 Verfahren wurden mit Urkundenaushändigung abgeschlossen (Zahlen je Landkreis/kreisfreie Stadt tabellarisch aufgeführt, z. B. Potsdam 1.095 Anträge/639 Einbürgerungen, Cottbus/Spree-Neiße 717 Anträge/283 Einbürgerungen). Am 31. Dezember 2025 waren landesweit 11.143 Anträge anhängig (z. B. Potsdam 2.717, Cottbus/Spree-Neiße 1.196); eine weitere Differenzierung nach Herkunftsland, Eingangsjahr oder Verzögerungsgründen ist laut Landesregierung nicht möglich. Zur Frage negativ beschiedener Anträge: Eine zentrale Erfassung war bislang gesetzlich nicht vorgesehen; erstmals für das Jahr 2025 wird die Zahl abschlägiger Entscheidungen statistisch erfasst (§ 36 Staatsangehörigkeitsgesetz), Veröffentlichung durch das Statistische Bundesamt und das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg wird für Juni 2026 erwartet. Zur Digitalisierung: Der Personaleinsatz in den Staatsangehörigkeitsbehörden stieg von 2023 auf 2024 um rund 46 Prozent und von 2024 auf 2025 um rund 17 Prozent. Der Online-Dienst „Digitale Einbürgerung“ (OZG-Nachnutzungsvertrag mit Nordrhein-Westfalen) wird bereits bei neun von siebzehn Staatsangehörigkeitsbehörden genutzt (Elbe-Elster, Dahme-Spreewald, Havelland, Ostprignitz-Ruppin, Prignitz, Uckermark, Brandenburg an der Havel, Frankfurt (Oder), Potsdam), sieben weitere Landkreise bereiten die Nachnutzung vor, Cottbus hat Interesse bekundet.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde vom Abgeordneten Andreas Noack (SPD-Fraktion) eingereicht (Drucksache 8/2336); eine vollständige Antwort der Landesregierung liegt mit dieser Drucksache vor. Die Landesregierung verweist auf frühere Antworten in Drucksache 8/569 sowie auf das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (StARModG) vom 22. März 2024 und die Bundestagsdrucksache 20/9044. Die Landesregierung bewertet in ihrer Vorbemerkung, dass das Gesetz keine Vereinfachung und Beschleunigung der Verfahren bewirkt, sondern einen starken Anstieg der Antragszahlen ausgelöst habe; sie stützt sich dabei auf zitierte Gerichtsentscheidungen (u. a. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 4. August 2025). Zahlenangaben zu Anträgen und Einbürgerungen werden von der Landesregierung ausdrücklich als vorläufige Angaben der Staatsangehörigkeitsbehörden bezeichnet.