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BrandenburgKleine AnfrageAfD

❓ Arbeitsverhältnis - Beschäftigung des Linksextremisten K. B.* bei der Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten

24. Februar 2026Dokument 8/2467 · WP 8Brandenburg
Fabian Jank, Lena Kotré
GedenkstättenarbeitDatenschutzVerfassungsschutzpolitisch motivierte GewaltPersonalüberprüfung

📋 Worum geht es?

Die Fragesteller der AfD-Fraktion thematisieren die Beschäftigung einer Person (im Dokument als K. B.* anonymisiert) bei der Gedenkstätte Sachsenhausen, die von der Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten getragen wird. Die Fragesteller bezeichnen diese Person als Linksextremisten und verweisen darauf, dass sie gemeinsam mit einem Mittäter wegen gefährlicher Körperverletzung zu Bewährungsstrafen verurteilt wurde. Die Fragesteller stellen einen möglichen Zusammenhang zur sogenannten 'Antifa Ost' her, die vom US-Außenministerium als Terrororganisation eingestuft wird, und werfen die Frage nach Eignung und Überprüfung von Personal in öffentlich finanzierten Gedenkstätten auf.

👥 Wer ist betroffen?

Die Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten, die Gedenkstätte Sachsenhausen sowie die betroffene, im Dokument anonymisierte Person.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragesteller fragen unter anderem: Ist der Landesregierung die Verurteilung der Person wegen gefährlicher Körperverletzung bekannt und seit wann? Sind weitere Straftaten oder Ermittlungsverfahren gegen die Person bekannt? Ordnet die Landesregierung die Person der linksextremen Szene zu? Teilt die Landesregierung die im Verfassungsschutzbericht 2024 beschriebene Einschätzung zum Vorgehen gewaltbereiter Gruppen? Liegen Erkenntnisse zu Verbindungen der Person zur 'Antifa Ost' vor? Gibt es Erkenntnisse zu Verbindungen der 'Antifa Ost' nach Brandenburg? In welchem Beschäftigungsverhältnis stand bzw. steht die Person zur Gedenkstätte Sachsenhausen?

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass ihr der Sachverhalt der Verurteilung grundsätzlich bekannt sei, verweist aber auf das in Berlin geführte Ermittlungsverfahren, für das die Staatsanwaltschaften Brandenburgs keine Zuständigkeit haben. Zu Fragen nach weiteren Straftaten, zur Zuordnung zur linksextremen Szene, zu Verbindungen zur 'Antifa Ost' sowie zum konkreten Beschäftigungsverhältnis macht die Landesregierung unter Verweis auf Datenschutz und Persönlichkeitsrecht keine Angaben. Zur allgemeinen Einschätzung des Bundesamtes für Verfassungsschutz zum Modus Operandi gewaltbereiter Gruppen erklärt die Landesregierung, ihr lägen keine dieser Einschätzung entgegenstehenden Erkenntnisse vor, eine Bewertung des konkreten Einzelfalls erfolge jedoch nicht, da dieser außerhalb Brandenburgs liege. Zu Verbindungen der 'Antifa Ost' nach Brandenburg lägen der Landesregierung gegenwärtig keine Erkenntnisse vor.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von den Abgeordneten Fabian Jank und Lena Kotré (AfD-Fraktion) eingereicht (Drucksache 8/2323); die Antwort der Landesregierung liegt vor und wurde von der Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur namens der Landesregierung erteilt. Die Landesregierung verweist zur Begründung fehlender Angaben auf § 58 Absatz 4 der Geschäftsordnung des Landtags sowie auf § 27 Absatz 2 des Brandenburgischen Datenschutzgesetzes. Die Fragesteller stützen ihre Darstellung auf öffentlich zugängliche Quellen, u. a. Presseberichte (Tagesspiegel, Welt), Webseiten der Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten und des Instituts für Zeitgeschichte sowie den Verfassungsschutzbericht 2024 des Bundesministeriums des Innern; die als 'Linksradikaler' bezeichnete Einordnung der Person stammt laut Fragestellern aus einem Tagesspiegel-Bericht.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/2467, Wahlperiode 8

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.