❓ Frühförderung - Gewährleistungs- und Steuerungsverantwortung des Landes bei der Umsetzung der Komplexleistung Frühförderung nach SGB IX
📋 Worum geht es?
Die Anfrage befasst sich mit der Umsetzung der Komplexleistung Frühförderung in Brandenburg, die seit Inkrafttreten der Brandenburgischen Frühförderungs-Ersatzverordnung (BbgFrühErsV) zum 1. September 2022 Leistungen der medizinischen Rehabilitation mit Leistungen zur Sozialen Teilhabe nach SGB IX verbindet. Die Fragestellerin thematisiert, wie das Land seiner Gewährleistungs- und Steuerungsverantwortung bei der trägerübergreifenden Umsetzung nachkommt.
👥 Wer ist betroffen?
Kinder mit Behinderung oder drohender Behinderung und ihre Familien, Rehabilitationsträger, Landkreise sowie die Landesregierung und ihre Aufsichtsbehörden.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragestellerin fragt unter anderem: Wie wird die landesweit einheitliche Umsetzung der §§ 14, 19 und 46 SGB IX sichergestellt? Welche verbindlichen Steuerungs- und Kontrollinstrumente gibt es für eine fristgerechte Zuständigkeitsklärung nach § 14 SGB IX? Wie wird die koordinierte Teilhabeplanung nach § 19 SGB IX überwacht? In welchen Regionen fehlen rechts- und vergütungssichere Vereinbarungen nach § 46 SGB IX und welche Maßnahmen ergreift das Land dort? Wie werden die interdisziplinären Anforderungen der Komplexleistung strukturell und finanziell abgesichert? Welche Monitoring-, Dokumentations- und Berichtspflichten bestehen und welche Träger bzw. Landkreise sind wem gegenüber berichtspflichtig? Bis wann erwartet die Landesregierung eine flächendeckende, SGB-IX-konforme Umsetzung? Welche Maßnahmen sind vorgesehen, falls die Umsetzung weiterhin regional unvollständig bleibt?
⚡ Einordnung
Das Dokument enthält nur die Anfrage; die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor. Eingereicht wurde die Kleine Anfrage von der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies. Die Fragestellerin verweist auf die Brandenburgische Frühförderungs-Ersatzverordnung (BbgFrühErsV), in Kraft seit 1. September 2022, sowie auf die §§ 14, 19, 42, 46, 76 und 79 SGB IX. Die Fragestellerin berichtet laut eigener Aussage von 'erheblichen regionalen Unterschieden' in der Umsetzung, bis hin zu Fällen, in denen eine Umsetzung faktisch nicht erfolge; dies ist eine Behauptung der Fragestellerin ohne im Dokument genannte Belegangabe.