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BrandenburgKleine AnfrageBündnis Sahra Wagenknecht

❓ Windenergieanlage - Stand der Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen in der Planungsregion Prignitz-Oberhavel

26. Februar 2026Dokument 8/2470 · WP 8Brandenburg
Jenny Meyer
WindenergieGenehmigungsverfahrenRegionalplanungVorranggebieteRepowering

📋 Worum geht es?

Die Anfrage betrifft den Stand offener Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen in der Planungsregion Prignitz-Oberhavel. Die Fragestellerin verweist auf eine frühere Mitteilung des Ministeriums, wonach zum Stichtag 31.12.2025 insgesamt 72 Genehmigungsverfahren mit 297 Windkraftanlagen offen gewesen seien, und auf ein Urteil des OVG Berlin-Brandenburg vom 14.01.2026 zur Stichtagsrechtslage bei Genehmigungsvorgängen. Die Landesregierung legt dazu eine aktualisierte, nach einzelnen Verfahren aufgeschlüsselte Übersicht vor.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Regionale Planungsgemeinschaft Prignitz-Oberhavel, zahlreiche Gemeinden in der Region (u. a. Karstädt, Pritzwalk, Neustadt (Dosse), Wittstock/Dosse, Heiligengrabe, Kremmen, Oranienburg, Rheinsberg), Antragsteller von Windkraftanlagen sowie das für Infrastruktur und Landesplanung zuständige Ministerium und das Landesamt für Umwelt.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragestellerin erfragt: 1. Zeitpunkt der Antragstellung, Anzahl der beantragten Windkraftanlagen, Verfahrensart und Standort (innerhalb/außerhalb von Windenergieeignungsgebieten bzw. Landschaftsschutzgebieten) für jedes der 72 offenen Genehmigungsverfahren; 2. wie die Landesregierung die Zahl der Genehmigungsanträge außerhalb geplanter künftiger Windenergiegebiete bewertet und welchen Handlungsbedarf sie sieht; 3. wie die Landesregierung die Planungsziele der Regionalen Planungsgemeinschaft bis zur rechtlichen Wirksamkeit der Regionalplansetzung sichern will, um zu verhindern, dass durch Bescheide auf Grundlage der aktuellen Rechtslage vollendete Tatsachen geschaffen werden.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass nach aktueller Auswertung zum Stichtag 31.12.2025 71 Genehmigungsverfahren mit insgesamt 284 Windkraftanlagen anhängig waren (statt der zuvor gemeldeten 72 Verfahren mit 297 Anlagen, da die Auswertung für die Ausschuss-Berichterstattung bereits am 05.01.2026 erfolgte und seitdem ein Verfahren im System nacherfasst wurde). Eine Aufschlüsselung nach Lage innerhalb/außerhalb von Windvorranggebieten oder Landschaftsschutzgebieten lehnt die Landesregierung ab, da hierzu keine statistische Erfassung im Landesamt für Umwelt vorliegt und unterschiedliche Maßstäbe von Regionalplanung (1:100.000) und Antragsregistrierung keine verlässlichen Rückschlüsse zuließen; zudem sei diese Frage mangels rechtswirksamem Regionalplan für die Zulässigkeitsprüfung derzeit unerheblich. Die Landesregierung legt eine Tabelle mit allen 71 Verfahren vor (Standort, Anzahl beantragter Anlagen, Verfahrensart, Antragseingang), u. a. Änderungsgenehmigungen, Repowering-Verfahren nach §16b, Neugenehmigungen und Vorbescheide nach §9 Abs. 1/1a, mit Antragseingängen zwischen 2020 und Dezember 2025. Zu den Fragen 2 und 3 erklärt die Landesregierung, dass die Windenergieplanung nach Raumordnungsgesetz und Baugesetzbuch nicht mehr als "Eignungsgebiete" mit Konzentrationswirkung, sondern nur als Vorranggebiete erfolgen könne; die Gemeinsame Landesplanungsabteilung unterstütze die Regionalen Planungsgemeinschaften beim Erreichen ihres Flächenziels. Das von der Fragestellerin angeführte OVG-Urteil habe sich auf eine Vorbescheidsregelung im Bundesimmissionsschutzgesetz bezogen; diese Regelung greife nach Inkrafttreten des Gesetzes für mehr Steuerung und Akzeptanz beim Windenergieausbau vom 24.02.2025 beim aktuellen Planungsstand des Regionalplanverfahrens außerhalb der geplanten Vorranggebiete nicht mehr.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von der Abgeordneten Jenny Meyer (BSW-Fraktion) gestellt (Kleine Anfrage Nr. 865, Drucksache 8/2348); die Antwort der Landesregierung liegt vollständig vor und wurde vom Minister für Infrastruktur und Landesplanung erteilt. Die Landesregierung nennt konkrete Zahlen: 71 offene Genehmigungsverfahren mit 284 Windkraftanlagen zum Stichtag 31.12.2025 (zuvor im Ausschuss gemeldet: 72 Verfahren/297 Anlagen, Auswertungsdatum 05.01.2026). Die Fragestellerin verweist auf das Urteil des OVG Berlin-Brandenburg vom 14.01.2026 (OVG 7 A 25/25) sowie auf die 10. Sitzung des Ausschusses für Infrastruktur und Landesplanung. Die Landesregierung verweist auf das Gesetz für mehr Steuerung und Akzeptanz beim Windenergieausbau vom 24.02.2025 als rechtliche Grundlage. Die Einschätzung, dass ein "faktisches Leerlaufen der Regionalplanung" drohe, ist eine Bewertung der Fragestellerin und keine Feststellung der Landesregierung.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/2470, Wahlperiode 8

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.