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BrandenburgKleine AnfrageBSW

❓ Windenergieanlage - Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen in der Planungsregion Lausitz-Spreewald

26. Februar 2026Dokument 8/2471 · WP 8Brandenburg
Jenny Meyer
WindenergieGenehmigungsverfahrenRegionalplanungVorranggebieteRepowering

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage betrifft den Stand offener Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen in der Planungsregion Lausitz-Spreewald. Die Fragestellerin verweist auf eine frühere Mitteilung des Ministeriums, wonach zum Stichtag 31.12.2025 insgesamt 68 Genehmigungsverfahren mit 417 Windkraftanlagen offen gewesen seien, sowie auf ein Urteil des OVG Berlin-Brandenburg vom 14.01.2026 zur Stichtagsrechtslage bei Genehmigungsvorgängen.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Regionale Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald, antragstellende Unternehmen für Windkraftanlagen in zahlreichen Gemeinden der Region (u. a. Cottbus, Senftenberg, Drebkau, Forst, Schenkendöbern, Halbe, Teupitz), sowie die Gemeinsame Landesplanungsabteilung und das Landesamt für Umwelt.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Gefragt wird: 1. Zu welchem Zeitpunkt wurde für jedes der 68 offenen Genehmigungsverfahren die Genehmigung bzw. der Vorbescheid beantragt, mit Angabe der Anzahl beantragter Anlagen, der Verfahrensart und des Standorts (innerhalb/außerhalb von Windenergieeignungsgebieten bzw. Landschaftsschutzgebieten)? 2. Wie bewertet die Landesregierung die Anzahl von Genehmigungsanträgen außerhalb geplanter künftiger Windenergiegebiete und welchen Handlungsbedarf sieht sie? 3. Wie will die Landesregierung die Planungsziele der Regionalen Planungsgemeinschaft sichern, damit vor Rechtswirksamkeit der Regionalplansetzung keine vollendeten Tatsachen durch weiterwirkende Bescheide geschaffen werden?

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass zum Stichtag 31.12.2025 nach aktueller Auswertung 66 Genehmigungsverfahren mit insgesamt 409 Windkraftanlagen anhängig waren (abweichend von den zuvor gemeldeten 68 Verfahren/417 Anlagen, da seit der Auswertung am 05.01.2026 zwei Verfahrensabschlüsse nacherfasst wurden). Eine Liste mit 66 Einzelverfahren wird mit Standort, Anzahl beantragter Anlagen, Verfahrensart (Änderungsgenehmigung, Repowering nach § 16b, Neugenehmigung, Vorbescheid nach § 9 Abs. 1a) und Antragseingangsdatum (zwischen 2018 und 2025) aufgeführt. Eine Auskunft zur Lage innerhalb oder außerhalb von Windvorranggebieten bzw. Landschaftsschutzgebieten wird nicht erteilt, da hierzu keine statistische Erfassung im Landesamt für Umwelt erfolgt und unterschiedliche Maßstäbe (1:100.000 der Regionalplanung versus Antragsregistrierung) keine verlässlichen Rückschlüsse zulassen; zudem sei die Lage innerhalb/außerhalb geplanter Vorranggebiete nach derzeitiger Rechtslage ohne rechtswirksamen Regionalplan für die Zulässigkeitsprüfung unerheblich und werde daher nicht geprüft. Zu Fragen 2 und 3 antwortet die Landesregierung, dass die Windenergieplanung nach Raumordnungsgesetz und Baugesetzbuch nicht mehr als „Eignungsgebiet“ mit Konzentrationswirkung erfolgt, sondern nur als Vorranggebiet möglich ist. Die Gemeinsame Landesplanungsabteilung unterstütze die Regionalen Planungsgemeinschaften beim Erreichen ihrer Flächenziele. Das genannte OVG-Urteil habe sich auf eine Vorbescheidsregelung im Bundesimmissionsschutzgesetz bezogen; diese Regelung greife nach Inkrafttreten des Gesetzes für mehr Steuerung und Akzeptanz beim Windenergieausbau vom 24.02.2025 beim aktuellen Planungsstand des Regionalplanverfahrens der Regionalen Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald außerhalb der geplanten Vorranggebiete nicht mehr.

⚡ Einordnung

Eingereicht von der Fraktion BSW (Abgeordnete Jenny Meyer), Drucksache 8/2346. Die Antwort der Landesregierung liegt vor (Drucksache 8/2471, eingegangen 26.02.2026, ausgegeben 03.03.2026), erteilt durch den Minister für Infrastruktur und Landesplanung. Genannte Zahlen: 68 Verfahren/417 Anlagen (ursprünglich gemeldet, Stand Auswertung 05.01.2026) versus 66 Verfahren/409 Anlagen (aktualisierte Auswertung). Verweise im Dokument: OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14.01.2026, Az. OVG 7 A 25/25; Gesetz für mehr Steuerung und Akzeptanz beim Windenergieausbau vom 24.02.2025; Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Regionalplanung und zur Braunkohlen- und Sanierungsplanung (RegBkPlG), behandelt in der 10. Sitzung des Ausschusses für Infrastruktur und Landesplanung.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/2471, Wahlperiode 8

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.