❓ Betriebliche Altersversorgung - Milliarden aus den Taschen von Betriebsrentnern - Doppelverbeitragung von betrieblicher Altersvorsorge
📋 Worum geht es?
Die Anfrage behandelt die sogenannte Doppelverbeitragung von Betriebsrenten: Seit dem 01.01.2004 müssen Betriebsrentner den vollen Beitragssatz zur Kranken- und Pflegeversicherung auf Auszahlungen aus Betriebsrenten zahlen, obwohl die eingezahlten Beträge bereits aus verbeitragtem Einkommen stammten. Die Fragesteller thematisieren, dass diese Regelung durch das GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) von 2003 eingeführt wurde, ohne Übergangs- oder Bestandsschutzregelungen für bereits bestehende Verträge.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Betriebsrentner mit Direktversicherungen, insbesondere Arbeitnehmer, die in den 1980er- und 1990er-Jahren entsprechende Verträge abgeschlossen haben, laut Fragesteller auch viele der bald in Rente gehenden Baby-Boomer in Brandenburg. Zudem betroffen ist die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung als Einnahmeempfänger.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller erkundigen sich: wie die Landesregierung die Doppelverbeitragung seit 2004 bewertet; ob die bestehenden Regelungen zur vollen Beitragspflicht noch zeitgemäß sind; ob eine Bundesratsinitiative zur Abschaffung der Doppelverbeitragung oder Entschädigung Betroffener geplant ist; ob ein Zusammenhang zwischen den GMG-Reformen 2003 und sinkender Attraktivität betrieblicher Altersvorsorge gesehen wird; wie der 2020 eingeführte Freibetrag bewertet wird und ob er als ausreichend gilt; ob es weitere Reformoptionen gibt; und wie verlorenes Vertrauen in die betriebliche Altersvorsorge wiederhergestellt werden kann.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass Ziel der 2004 eingeführten Regelung die Verbesserung der angespannten Einnahmesituation der gesetzlichen Krankenversicherung war. Seit dem 1. Januar 2020 gilt durch das Betriebsrentenfreibetragsgesetz ein Freibetrag auf Betriebsrenten in Höhe von 1/20 der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 SGB IV. Die Landesregierung begrüßt grundsätzlich eine Reduzierung oder gänzliche Abschaffung der Doppelverbeitragung, verweist aber darauf, dass ein dadurch entstehender Einnahmeausfall der gesetzlichen Krankenversicherung kompensiert werden müsste, um die Versicherten nicht weiter zu belasten. Die Landesregierung hat 2018 den Entschließungsantrag Bayerns im Bundesrat (Drs. 645/18) unterstützt, der eine Prüfung der Beendigung bzw. Reduzierung der Verbeitragung forderte. Zu einer eigenen Bundesratsinitiative kann die Landesregierung aufgrund laufender Koalitionsverhandlungen derzeit keine Aussage treffen. Der Landesregierung sind keine konkreten Studien zu einem Zusammenhang zwischen den GMG-Reformen und der Attraktivität betrieblicher Altersvorsorge bekannt.
⚡ Einordnung
Eingereicht wurde die Kleine Anfrage vom Abgeordneten Sven Hornauf (BSW-Fraktion), eine Antwort der Landesregierung liegt vor und wurde von der Ministerin für Gesundheit und Soziales erteilt. Die Landesregierung verweist auf das GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) von 2003, das Betriebsrentenfreibetragsgesetz (in Kraft seit 1. Januar 2020, Freibetrag 1/20 der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 SGB IV) sowie auf die von ihr unterstützte Bundesratsinitiative Bayerns aus 2018 (Drs. 645/18). Laut Landesregierung befinden sich auf Bundesebene Koalitionsverhandlungen, weshalb keine Aussage zu möglichen eigenen Bundesratsinitiativen möglich ist. Die Einschätzung, dass die Doppelverbeitragung als ungerecht empfunden wird, sowie Angaben zu Hoffnungen und Zusicherungen gegenüber Betriebsrentnern in den 1980er/1990er Jahren stammen aus der Vorbemerkung des Fragestellers.