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BrandenburgKleine AnfrageAfD

❓ Medizinische Versorgung - Gesundheitskosten durch die medizinische Versorgung von "Flüchtlingen" nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

27. Februar 2026Dokument 8/2482 · WP 8Brandenburg
Lena Kotré, Dr. Daniela Oeynhausen
AsylbewerberleistungsgesetzGesundheitskostenKostenerstattungMedizinische VersorgungLandkreise

📋 Worum geht es?

Die Anfrage betrifft die Gesundheitskosten, die durch die medizinische Versorgung von Personen entstehen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten. Die Fragesteller der AfD-Fraktion wollten wissen, welche Kosten dem Land Brandenburg und den Kommunen in den Jahren 2020 bis 2025 entstanden sind und wie diese zwischen Land und Kommunen abgerechnet wurden.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Asylbewerber, abgelehnte Asylbewerber mit und ohne Duldung sowie Personen mit bestimmten humanitären Aufenthaltstiteln, die Leistungen nach dem AsylbLG erhalten, sowie die Landkreise und kreisfreien Städte Brandenburgs, die die Kosten beantragen, und das Land Brandenburg als Erstattungsstelle.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragesteller fragten: Welche Gesundheitskosten bzw. Zahlungsverpflichtungen sind 2020 bis 2025 jährlich nach Landkreisen entstanden, aufgeschlüsselt nach beantragten, erstatteten und nicht erstatteten Beträgen sowie Kosten in Erstaufnahmeeinrichtungen? Welche fünf wichtigsten Gründe gibt es für Nichterstattungen? Wie oft wurden seit 2025 Unterlagen vor Ort geprüft und mit welchen Ergebnissen? Wie viele Personen fielen zum Inkrafttreten des Rückführungsverbesserungsgesetzes am 27.02.2024 unter die Übergangsregelung nach § 20 AsylbLG? Die Frage 5 zu weiteren Mitteln für Gesundheitsleistungen bricht im vorliegenden Dokumenttext ab.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung legt für die Jahre 2020 bis 2024 jährliche Tabellen mit beantragten und erstatteten Kosten je Landkreis vor: Gesamtkosten Brandenburg lagen 2020 bei rund 33,9 Mio. Euro beantragt (31,6 Mio. Euro erstattet), 2021 bei 32,4 Mio. Euro (35,3 Mio. Euro erstattet), 2022 bei 44,1 Mio. Euro (37,3 Mio. Euro erstattet), 2023 bei 43,8 Mio. Euro (42,7 Mio. Euro erstattet) und 2024 bei 34,9 Mio. Euro (34,3 Mio. Euro erstattet). Für 2025 wurden bisher Abschläge von insgesamt rund 21,4 Mio. Euro gezahlt, eine Endabrechnung liegt noch nicht vor. Bei der Zentralen Ausländerbehörde entstanden zusätzlich Kosten von 2020 bis 2025 in Höhe von insgesamt rund 43,3 Mio. Euro. Sonstige vom Land getragene Gesundheitskosten nach dem AsylbLG bestehen laut Landesregierung nicht. Die Zahl der Leistungsberechtigten zum 31. Dezember betrug 2020: 16.080, 2021: 14.435, 2022: 16.795, 2023: 16.095, 2024: 13.440; für 2025 liegt noch keine amtliche Statistik vor. Zu Frage 2 verweist die Landesregierung auf frühere Antworten (Drucksache 7/8514, Plenarprotokoll 8/7). Zu Frage 3 erklärt die Landesregierung, dass die Erstattungsbehörde die beantragten Kosten jährlich stichprobenhaft im Rahmen der Endabrechnung prüft; eine darüberhinausgehende Aufschlüsselung nach konkreten Gründen und Kommunen erfolge nicht, da Anpassungen einvernehmlich vor Bescheiderteilung vorgenommen und statistisch nicht gesondert erfasst würden. Zu Frage 4 erklärt die Landesregierung, dass ihr keine Erkenntnisse zur Anzahl der Personen vorliegen, die zum Inkrafttreten des Rückführungsverbesserungsgesetzes am 27.02.2024 unter die Übergangsregelung des § 20 AsylbLG fielen, da dies statistisch nicht erfasst werde. Die Antwort zu Frage 5 ist im vorliegenden Dokumenttext nicht enthalten (Text bricht ab).

⚡ Einordnung

Die Kleine Anfrage Nr. 862 (Drucksache 8/2341) wurde von den Abgeordneten Lena Kotré und Dr. Daniela Oeynhausen (AfD-Fraktion) eingereicht; die Antwort erfolgte durch den Minister des Innern und für Kommunales namens der Landesregierung, eingegangen am 27.02.2026. Die Landesregierung verweist auf frühere Kleine Anfragen Nr. 3053, 2968 und 3063 der 7. Wahlperiode (Drucksachen 7/8514, 7/8283, 7/8537) sowie auf die Mündliche Anfrage 185 der laufenden Wahlperiode (Plenarprotokoll 8/174) und auf die Mündliche Anfrage 37 (Plenarprotokoll 8/7). Die Vorbemerkung der Fragesteller zu den gesetzlichen Grundlagen (§ 23 Abs. 1, § 25 Abs. 4 Satz 1, § 25 Abs. 5 AufenthG; § 15 Abs. 1 Landesaufnahmegesetz; § 3 Satz 2 LAufnGErstV) stammt von den Fragestellern. Konkrete Zahlenangaben zu Kosten und Leistungsberechtigten wurden von der Landesregierung genannt, wie oben dargestellt.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/2482, Wahlperiode 8

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.