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BrandenburgKleine Anfrage

❓ Jugendmedienschutz - Umsetzung und Weiterentwicklung von Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen im digitalen Raum

27. Februar 2026Dokument 8/2483 · WP 8Brandenburg
Melanie Matzies
JugendmedienschutzMedienkompetenzCybergroomingSmartphonefreie SchulenCybermobbing

📋 Worum geht es?

Die Anfrage greift den Landtagsbeschluss Drucksache 8/1739 „Unsere Kinder schützen – Online-Kriminalität wirksam vorbeugen: Stärkung von Medienkompetenz im Schulalltag“ auf und fragt nach dem Stand der Umsetzung von Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen im digitalen Raum. Im Mittelpunkt stehen Fortbildungsangebote für Lehrkräfte, Erfahrungen mit smartphonefreien oder smartphonearmen Schulkonzepten sowie die Frage, wie die Wirksamkeit solcher Maßnahmen künftig überprüft werden soll. Die Landesregierung, vertreten durch den Minister für Bildung, Jugend und Sport, beantwortet die fünf gestellten Fragen.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler aller Schulformen in Brandenburg, insbesondere Grund- und Förderschulen, sowie pädagogische Fachkräfte in außerschulischen Einrichtungen wie Jugendfreizeiteinrichtungen, Wohnheimen und Vereinen.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragestellerin fragt: 1) Welche LIBRA-Fortbildungsformate zu digitalen Risiken, Cybergrooming und Online-Kriminalität bestehen oder sind geplant und wie werden alle Schulformen erreicht? 2) Wie bewertet die Landesregierung Erfahrungen mit smartphonefreien oder -armen Schulkonzepten? 3) Prüft die Landesregierung wissenschaftlich begleitete freiwillige Modellprojekte zur Reduzierung privater Handynutzung an Schulen? 4) Gibt es Überlegungen zu handyfreien Zonen in außerschulischen Angeboten? 5) Wie will die Landesregierung die Wirksamkeit der Maßnahmen überprüfen und dem Landtag berichten?

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet: LIBRA bietet Fortbildungsveranstaltungen, BarCamps und Fachtage zu digitalen Risiken an, ergänzt durch das Landesprogramm „Medienscouts“ und Kooperationen mit Polizei, RAA Brandenburg und kobra.net. Zur Handynutzung wurden zuletzt im Oktober 2023 Daten erhoben (Stichtag 9.10.2023), eine erneute Erhebung ist für Ende Februar 2026 geplant. Seit 1. August 2025 gelten neue Verwaltungsvorschriften, nach denen digitale Endgeräte an Grund- und Förderschulen im Unterricht in der Regel nicht zulässig sind; Schulen können per Hausordnung weitere Regeln treffen. Eine stichprobenartige Untersuchung einzelner Schulkonzepte erfolgt nicht. Eine wissenschaftliche Begleitung von Modellprojekten zur Handynutzungsreduzierung ist derzeit nicht geplant. Zu handyfreien Zonen in außerschulischen Angeboten erklärt die Landesregierung, dies liege in kommunaler Verantwortung; nach ihrer Kenntnis seien solche Zonen bereits selbstverständlicher Teil der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit. Zur Wirksamkeitsüberprüfung und Berichterstattung an den Landtag erklärt die Landesregierung, dass die vollständige Umsetzung des Beschlusses 8/1739-B vorbereitet werde, aber noch nicht absehbar sei, wie die Wirksamkeit künftiger Maßnahmen überprüft werden könne; für Maßnahmen in kommunaler Verantwortung sei keine Berichterstattung möglich.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies gestellt (Drucksache 8/2362) und von der Landesregierung, vertreten durch den Minister für Bildung, Jugend und Sport, vollständig beantwortet. Das Dokument verweist auf den Landtagsbeschluss Drucksache 8/1739-B. Die Landesregierung nennt als Stichtag der letzten Erhebung zur Endgerätenutzung den 9. Oktober 2023 und kündigt eine neue Erhebung für Ende Februar 2026 an; die neuen Verwaltungsvorschriften zu privaten Endgeräten an Schulen traten laut Landesregierung am 1. August 2025 in Kraft.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/2483, Wahlperiode 8

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.