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BrandenburgKleine AnfrageAfD

❓ Wahl - Spenden und Wahlkampfunterstützung durch Campact e.V. sowie verwandte Körperschaften im Land Brandenburg im Zusammenhang mit der Landtagswahl 2024

4. März 2026Dokument 8/2486 · WP 8Brandenburg
Fabian Jank, Lena Kotré
ParteispendenWahlkampffinanzierungGemeinnützigkeitTransparenzpflichtenausländische Spenden

📋 Worum geht es?

Die Fragesteller thematisieren Spenden und Wahlkampfunterstützung durch den Campact e.V. und die mit ihm verbundene Demokratie-Stiftung Campact im Zusammenhang mit der Landtagswahl 2024 in Brandenburg. Sie verweisen auf Medienberichte, wonach Campact rund 186.000 Euro eingesetzt habe, um einzelne Direktkandidaten von Grünen, SPD und Freien Wählern zu unterstützen, mit dem von den Fragestellern so beschriebenen Ziel, eine Sperrminorität der AfD zu verhindern. Zudem gehen die Fragesteller auf eine Beteiligung des Campact e.V. an der HateAid gGmbH sowie auf Großspenden aus dem Ausland an die Demokratie-Stiftung Campact ein.

👥 Wer ist betroffen?

Die Landesregierung Brandenburg, der Campact e.V. und die Demokratie-Stiftung Campact, die HateAid gGmbH sowie die 2024 bei der Landtagswahl angetretenen Direktkandidaten von Grünen, SPD und Freien Wählern.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragesteller wollen wissen: (1) welche Kenntnisse die Landesregierung über finanzielle Zuwendungen des Campact e.V. im Zusammenhang mit der Landtagswahl 2024 hat; (2) in welcher Höhe und Form solche Unterstützungen erfolgt sind; (3) ob Hinweise auf offenlegungs- oder meldepflichtige Wahlkampfhilfen vorliegen und ob Behörden dies bewertet haben; (4) welche Kontakte zwischen Landesregierung bzw. Landesbehörden und Campact/Demokratie-Stiftung Campact seit Beginn der 7. Wahlperiode bekannt sind; (5) ob Transparenzpflichten im Zusammenhang mit der Landtagswahl 2024 eingehalten wurden; (6) wie die Landesregierung finanzielle Unterstützungsleistungen Dritter im Wahlkampf allgemein bewertet; (7) wie die Landesregierung mögliche ausländische Einflussnahme durch Großspenden bewertet und ob sie Regulierungsbedarf sieht; (8) ob die HateAid gGmbH seit der 7. Wahlperiode Landesfördermittel erhalten hat; (9) ob Mitglieder der Landesregierung Leistungen der HateAid gGmbH in Anspruch genommen haben.

🔎 Was wurde geantwortet?

Das Dokument enthält nur die Kleine Anfrage der AfD-Fraktion; eine Antwort der Landesregierung liegt in diesem Text nicht vor. Die Fragesteller führen unter Verweis auf einen Medienbericht (MAZ-Online, 13.09.2024) an, der Campact e.V. habe rund 186.000 Euro eingesetzt, davon 75.000 Euro an die Potsdamer Grünen-Kandidatin Marie Schäffer und 100.000 Euro an SPD-Direktkandidaten, sowie im September 2024 weitere rund 50.000 Euro an die SPD. Zudem nennen sie laut eigenen Quellenangaben eine 50-prozentige Beteiligung des Campact e.V. an der HateAid gGmbH, die laut Angaben der Fragesteller 2021 bis 2024 insgesamt 2.183.249,86 Euro aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ erhalten habe, sowie Spenden an die Demokratie-Stiftung Campact von den Open Society Foundations (268.837,87 Euro, 2022), der European Climate Foundation (rund 135.000 Euro, 2021–2022) und der ClimateWorks Foundation (453.754 Euro, 2019–2021).

⚡ Einordnung

Eingereicht wurde die Kleine Anfrage von den Abgeordneten Fabian Jank und Lena Kotré der AfD-Fraktion. Das Dokument besteht ausschließlich aus der Anfrage; eine Antwort der Landesregierung ist darin nicht enthalten. Die genannten Zahlen (186.000 Euro, 75.000 Euro, 100.000 Euro, 50.000 Euro, 2.183.249,86 Euro, 268.837,87 Euro, rund 135.000 Euro, 453.754 Euro) stammen laut den im Dokument angegebenen Fußnoten aus Medienberichten, Transparenzberichten des Campact e.V. sowie Webseiten der Demokratie-Stiftung Campact, von Demokratie-Leben.de und des Bundestages, nicht aus einer behördlichen Feststellung der Landesregierung selbst.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/2486, Wahlperiode 8, eingereicht 4. März 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.