❓ Sicherheitspartnerschaft - Beschluss einer Sicherheitspartnerschaft in Hennigsdorf
📋 Worum geht es?
Die Anfrage bezieht sich auf einen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung Hennigsdorf vom 24. Februar 2026, mit dem der Aufbau einer lokalen Sicherheitspartnerschaft eingeleitet werden soll. Grundlage dafür sind ein Erlass des Ministeriums des Innern und für Kommunales (MIK BB) von 2017 und ein Leitfaden von 2023. Die Fragesteller wollen von der Landesregierung wissen, nach welchen Regeln Bedarf, Vorschlag, Prüfung und Bestellung von Sicherheitspartnern ablaufen.
👥 Wer ist betroffen?
Die Stadt Hennigsdorf mit rund 27.000 Einwohnern, die dortige Stadtverwaltung und Stadtverordnetenversammlung, die Polizei (Revierpolizei und Polizeidirektion), mögliche künftige Sicherheitspartner sowie die Landesregierung bzw. das Ministerium des Innern und für Kommunales Brandenburg.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen unter anderem: Wann gilt die Bedarfsvoraussetzung für eine Sicherheitspartnerschaft als erfüllt, und sehen die Landesregierung sie in Hennigsdorf als möglicherweise erfüllt an? Welche Regeln gelten für das Vorschlagsverfahren, mögliche Widersprüche und Transparenz? Ist für eine Stadt wie Hennigsdorf eine Vollversammlung oder sind mehrere Stadtteilversammlungen nötig? Können sich Interessengemeinschaften, Institutionen oder einzelne Personen selbst vorschlagen? Wie viele Vorschläge und Bestellungen von Sicherheitspartnern gab es seit 2020 in Brandenburg, und wie viele wurden abgelehnt? Welche Kriterien gelten für die Prüfung und Bestellung, darf der Verfassungsschutz einbezogen werden, und können Mitglieder wegen Zweifeln an ihrer Haltung zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung ausgeschlossen werden? Wer entscheidet letztlich über Bestellung und Widerruf? Wer legt die Tätigkeitsfelder der Sicherheitspartner fest, wenn dazu kein Beschluss vorliegt? Welche Schulungsinhalte (z. B. Anti-Rassismus- oder Deeskalationstraining) sind vorgesehen, welche Befugnisse haben Sicherheitspartner über die sogenannten Jedermannsrechte hinaus, wer kontrolliert sie, und sieht die Landesregierung Bedarf, den Erlass anzupassen?
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Anfrage; die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor. Die Fragesteller berichten, dass es im Vorfeld des Beschlusses weder Bürgerbekundungen zu einem Bedarf noch sonstige Interessenbekundungen für die Rolle als Sicherheitspartner gegeben habe. Laut den Fragestellern führte die Revierpolizei in der Stadtverordnetenversammlung als Sachverständige aus, dass aus ihrer Sicht keine Sicherheitspartnerschaft nötig sei, und ein von den Fragestellern angeführter Experte und Sachverständiger habe den möglichen Effekt einer Sicherheitspartnerschaft in Hennigsdorf als „sehr sehr gering“ eingeschätzt.
⚡ Einordnung
Eingereicht wurde die Kleine Anfrage von den fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies und André von Ossowski. Eine Antwort der Landesregierung liegt laut vorliegendem Dokument noch nicht vor. Die Anfrage verweist auf den Beschluss BV125/2025 der Stadtverordnetenversammlung Hennigsdorf vom 24. Februar 2026, auf den Erlass des MIK BB vom 1. Juni 2017 „Sicherheitspartner des Landes Brandenburg im Rahmen der Kommunalen Kriminalprävention (KKP)“ sowie auf den Leitfaden „Sicherheit braucht Partner“ (MIK BB, 2023). Als Faktenangabe wird genannt, dass Hennigsdorf rund 27.000 Einwohner hat.