❓ Grundstücksverkehr - Vollzug des Landpachtverkehrsgesetzes
📋 Worum geht es?
Die Anfrage des Abgeordneten Gunnar Lehmann (BSW-Fraktion) betrifft den Vollzug des Landpachtverkehrsgesetzes in Brandenburg. Es geht um die Kontrolle und Genehmigung von Landpachtverträgen durch die zuständigen Behörden seit dem Jahr 2019.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Landwirte und Verpächter in Brandenburg, die zuständigen Landkreise als Vollzugsbehörden sowie die Landesregierung. Auch die Fischereipacht ist thematisch eingeschlossen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller wollen von der Landesregierung wissen: wie viele Landpachtverträge seit 2019 nach § 2 des Landpachtverkehrsgesetzes angezeigt wurden (aufgeschlüsselt nach Jahr, Landkreis und Vertragsart); wie viele Verträge nach § 4 beanstandet wurden und aus welchen Gründen; wie oft die Härteklausel nach § 5 angewandt wurde; wie viele beanstandete Verträge nach § 7 aufgehoben wurden; wie viele Fälle einer gerichtlichen Entscheidung nach § 8 zugeführt wurden und wie diese ausfiel; wie viele Anträge nach § 593 Absatz 4 BGB gestellt wurden und wie viele davon unzulässig waren; wie viele Ordnungsmaßnahmen nach § 10 ergriffen wurden; ob und wie das Gesetz auf die Fischereipacht angewandt wird; wie die erhobenen Daten in Bodenrichtwerte, Agrarstrukturerhebung und Landwirtschaftszählung einfließen; wie die Pachtpreisentwicklung systematisch erfasst wird; ob Rechtsverordnungen nach § 4 Absatz 4 und 6 erlassen wurden; und ob das Gesetz nach Auffassung der Landesregierung dämpfend auf Pachtpreise wirkt bzw. zur Sicherung der Agrarstruktur beiträgt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Anfrage; die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von Gunnar Lehmann (BSW-Fraktion) eingereicht und an die Landesregierung gerichtet. Sie bezieht sich auf konkrete Paragrafen des Landpachtverkehrsgesetzes (§§ 2, 4, 5, 7, 8, 10, 11) sowie § 593 Absatz 4 BGB. Eine Antwort der Landesregierung ist im vorliegenden Dokument nicht enthalten.