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BrandenburgKleine AnfrageBSW

❓ Kulturförderung - Kulturprojektförderungen 2025

2. März 2026Dokument 8/2496 · WP 8Brandenburg
Sven Hornauf
KulturförderungProjektförderungfreie TrägerFachjuryHaushaltsmittel

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage betrifft die Kulturprojektförderung des Landes Brandenburg im Haushaltsjahr 2025 aus Titel 685 70 (Zuschüsse an freie Träger) und Titel 893 70 (Investitionszuschüsse) der Titelgruppe 70 Allgemeine Projektförderung Kultur. Der Fragesteller möchte wissen, wie viele Anträge gestellt wurden, welche Projekte gefördert wurden, nach welchen Kriterien die Entscheidungen fielen und welche Rolle Fachjurys dabei spielten.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind freie Kulturträger und Vereine in Brandenburg, die Projektförderungen beantragen, sowie das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur (MWFK) als zuständige Behörde und die eingesetzten Fachjurys.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Fragesteller fragt: 1) Wie viele Förderanträge wurden 2025 gestellt, in welcher Höhe und für welche Projekte? 2) Welche einzelnen Projekte wurden gefördert? 3) Auf welcher Entscheidungsgrundlage und durch wen (Jury, MWFK) wurden Förderungen dem Grunde und der Höhe nach bewilligt? 4) Welche Fachjury war an welchen Entscheidungen beteiligt und wer waren deren Mitglieder? 5) Wer wählte die Fachjury aus und nach welchen Kriterien? 6) Welche freien Träger erhielten 2025 erneut Förderung, die bereits seit 2019 gefördert wurden? 7) Wie wird die Möglichkeit einer Überführung langjähriger Projektförderung in institutionelle Förderung bewertet?

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet: Insgesamt wurden 2025 Förderanträge mit einer beantragten Gesamtsumme von 33.064.299,66 Euro gestellt (siehe Anlage 1 mit Auflistung einzelner Träger und Projekte nach Fördergebieten wie Zeitgeschichte/Erinnerungskultur, Museen, Musik, Aktuelle Musik, Theater und Festivals/Tanz). Zur Entscheidungsgrundlage erklärt die Landesregierung, dass die Förderung gemäß der Kulturpolitischen Strategie erfolgt; Anträge werden vom MWFK bewertet, gewichtet und abgestimmt, in einzelnen Bereichen (Kulturland Brandenburg, Aktuelle Musik, Freie Darstellende Künste) entscheidet eine Fachjury, deren Zusammensetzung laut Landesregierung erst nach Abschluss der Jury-Arbeit bekanntgegeben wird, um Einflussnahme durch Antragstellende zu verhindern. Details zu Fragen 2 bis 6 werden auf die Anlagen 2.1, 2.2, 3.1 und 3.2 verwiesen, die im vorliegenden Dokumenttext nicht enthalten sind. Zu Frage 7 antwortet die Landesregierung, die angespannte Haushaltslage des Landes lasse derzeit kaum Spielraum für weitere institutionelle Etatisierungen.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von der BSW-Fraktion über den Abgeordneten Sven Hornauf gestellt (Drucksache 8/2384) und von der Landesregierung, namens der Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur, beantwortet. Die Vorbemerkung des Fragestellers verweist auf die Antwort der Landesregierung zur Kleinen Anfrage Nr. 165 (Drucksache 8/483) mit Stand Ende 2024, wonach sich laut Fragesteller eine 'höchst subjektive Auswahl' der geförderten Projekte mit 'deutlichen Unterschieden' in den Zuwendungshöhen ergeben habe – dies ist eine Bewertung des Fragestellers, keine Feststellung der Landesregierung. Die Gesamtmittel der Titelgruppe 70 betrugen laut Vorbemerkung des Fragestellers für 2025 10.500.000 Euro (Titel 685 70: 8.667.000 Euro, Titel 893 70: 967.200 Euro), wobei die Titel gegenseitig deckungsfähig sind. Die beantragte Gesamtsumme laut Anlage 1 betrug 33.064.299,66 Euro. Zu den konkreten Bewilligungsdaten (im Unterschied zu Anträgen), den einzelnen Fachjury-Mitgliedern, den Auswahlkriterien für Jurys sowie zu wiederholt geförderten Trägern seit 2019 verweist die Landesregierung auf Anlagen, die im vorliegenden Textausschnitt nicht vollständig vorliegen.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/2496, Wahlperiode 8, eingereicht 2. März 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.