❓ Wasserstofftechnologie - Ökologische Betrachtung zum Thema Wasserstoff
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage befasst sich mit der ökologischen Bewertung von Wasserstofftechnologie in Brandenburg. Die Fragesteller äußern Zweifel an der ökologischen und wirtschaftlichen Sinnhaftigkeit von 'grünem' Wasserstoff und verweisen dabei auf Produktions-, Transport- und Recyclingprobleme bei den dafür benötigten Anlagen wie Windräder und Solarmodule sowie auf Wassermangel in Erzeugerländern und hohe Energieverluste. Die Landesregierung antwortet auf die aufgeworfenen Fragen zu Herstellung, Strommix und ökologischem Profil der beteiligten Technologien.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Wasserstoffwirtschaft und Energiepolitik in Brandenburg, die Betreiber von Wind- und Solaranlagen und Elektrolyseuren sowie Recyclingunternehmen für entsprechende Anlagenteile.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen: 1) Wie soll 'grüner' Wasserstoff angesichts wetter- und tageszeitabhängiger erneuerbarer Energien sowie problematischer Produktions-, Logistik- und Recycling-Hintergründe hergestellt werden? 2) Wie wird verhindert, dass 'grüne' Wasserstoffproduktion in Strommangellagen zusätzliche fossile Kraftwerksleistung erzwingt? 3) Wie bewertet die Landesregierung das ökologische Profil von Wasserstoff im Hinblick auf a) chinesische Produktionshintergründe der Anlagentechnik, b) unterentwickeltes Recycling dieser Anlagen, c) Verschärfung von Wassermangel in Erzeugerländern, d) Energieverluste von bis zu 70 % bei Verfahrensschritten und e) die Streuung des Importanteils auf viele Länder und die daraus resultierende Komplexität der Transportrouten?
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass in Brandenburg zu vielen Zeiten elektrische Energie aus Wind- und Photovoltaikanlagen zur Wasserelektrolyse genutzt werden kann, insbesondere wo lokale EE-Einspeisung durch Elektrolyseure ergänzt wird; Batteriespeicher könnten dabei EE-Einspeisung und Wasserstoffnachfrage zeitlich zusammenbringen. Um zu verhindern, dass grüne Wasserstoffproduktion fossile Kraftwerksleistung erzwingt, seien laut Landesregierung zusätzliche EE-Anlagen vorgeschrieben; der EE-Strom für die Elektrolyse müsse über Direktleitungen, Redispatch-Mengen oder bilaterale Stromabnahmeverträge bezogen werden, gemäß den RFNBO-Kriterien der EU-Richtlinie RED III. Zur Produktion von Windenergieanlagen und Solarmodulen führt die Landesregierung aus, dass moderne Windenergieanlagen eine 'Energy Payback Time' von wenigen Monaten erreichen und Photovoltaikanlagen von 1 bis 2 Jahren (laut Fachagentur Wind und Solar 2024 bzw. Umweltbundesamt 2024), weshalb die Gesamtbilanz nach Einschätzung der Landesregierung positiv sei. Zum Recycling nennt die Landesregierung, dass bei Windenergieanlagen mehr als 90 % der Komponenten recycelbar seien und die Recyclingquote für Solarmodule derzeit bei bis zu 90 % liege; Photovoltaik-Module unterlägen gemäß § 3 Nr. 13 ElektroG einer Rücknahmepflicht der Hersteller nach § 19 Abs. 1 ElektroG, und in Frankfurt/Oder betreibe First Solar eine im Stiftung-ear-Register gelistete Recyclinganlage für eigene Dünnschichtsolarmodule.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von der AfD-Fraktion durch den Abgeordneten Lars Günther eingereicht (Drucksache 8/2366); die Antwort der Landesregierung liegt vollständig vor und wurde vom Minister für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz erteilt. Die Fragesteller stützen ihre Vorbemerkungen auf verschiedene Medienquellen (u. a. MOZ, Tagesschau, BR, Focus, BZ Berlin) und eine selbst erstellte Tabelle zu Transportentfernungen und Süßwasserentnahmequoten für Wasserstoff-Importländer, ohne dass die Landesregierung diese Zahlen in ihrer Antwort bestätigt oder kommentiert. Die Landesregierung nennt als eigene Belege eine Energy-Payback-Time von wenigen Monaten für Windenergieanlagen und 1-2 Jahren für Photovoltaikanlagen (Quellen: Fachagentur Wind und Solar 2024, Umweltbundesamt 2024) sowie Recyclingquoten von über 90 % bei Windenergieanlagen-Komponenten und bis zu 90 % bei Solarmodulen, verweist auf § 3 Nr. 13 und § 19 Abs. 1 ElektroG sowie auf die First-Solar-Recyclinganlage in Frankfurt/Oder im Register der Stiftung ear.