❓ Zahnärztliche Behandlung - Zahnmedizinische Gruppenprophylaxe und tägliches Zähneputzen in Kindertagesstätten
📋 Worum geht es?
Die Anfrage der SPD-Fraktion behandelt die zahnmedizinische Gruppenprophylaxe in Brandenburger Kindertagesstätten, also die Vorsorgeuntersuchungen und das tägliche Zähneputzen, die über die Zahnärztlichen Dienste der Gesundheitsämter organisiert werden. Die Fragesteller verweisen darauf, dass Zahngesundheit bei Kindern eng mit der sozialen Herkunft zusammenhängt und dass aktuell die schriftliche Zustimmung der Eltern Voraussetzung für die Teilnahme ist. Die Landesregierung beantwortet die Fragen mit Daten der Zahnärztlichen Dienste und ordnet die Situation in Brandenburg ein.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Kinder in Kindertagesstätten in Brandenburg, deren Eltern/Sorgeberechtigte, die Zahnärztlichen Dienste der Gesundheitsämter in den Landkreisen und kreisfreien Städten sowie die Koordinierungsstelle Brandenburger Gruppenprophylaxe.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller wollten wissen: 1) Ob sich der Zusammenhang zwischen sozialer Herkunft und Zahngesundheit auch in brandenburgischen Daten zeigt. 2) Welche kurz- und langfristigen Ziele die Landesregierung zur Verbesserung der Zahngesundheit von Kindern verfolgt. 3) Ob die Landesregierung Maßnahmen plant, um Teilnahmehürden bei der Gruppenprophylaxe (insbesondere die erforderliche elterliche Zustimmung) zu beseitigen. 4) In wie vielen Kitas derzeit ein regelmäßiges, tägliches Zahnputztraining stattfindet und ob es regionale Unterschiede gibt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet mit folgenden Angaben: Laut Daten der Zahnärztlichen Dienste für das Schuljahr 2024/25 zeigt sich ein Zusammenhang zwischen sozioökonomischer Deprivation (gemessen am German Index of Socioeconomic Deprivation) und Zahnstatus, besonders deutlich bei Kindern zwischen vier und neun Jahren; bei Kindern ab zehn Jahren ist kein eindeutiger Zusammenhang feststellbar. Kurzfristige Ziele sind laut Landesregierung die Erhöhung der Teilnahme/Erreichung, die Stärkung früher Prävention (0-3 und 3-6 Jahre) und die Verbesserung der Vorsorge-Inanspruchnahme (laut AOK-Auswertung nahmen 2024 weniger als die Hälfte der 0-6-Jährigen in Berlin/Brandenburg eine zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung wahr). Langfristig nennt die Landesregierung gesundheitliche Chancengleichheit (verankert im „Bündnis Gesund Aufwachsen“) und den Fokus auf das Milchgebiss als Ziele. Zur Teilnahmehürde durch die elterliche Zustimmung antwortet die Landesregierung, dass darin tatsächlich eine Hürde gesehen wird und Lösungsmöglichkeiten geprüft werden; zudem gebe es eine Zusammenarbeit mit dem „Netzwerk Gesunde Kinder“. Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport arbeite an einem Gesetzentwurf zur Änderung des Kindertagesstättengesetzes, der sich laut Landesregierung aber im Kern mit der Kitafinanzierung befasse und sich im Abstimmungsprozess befinde; weitergehende Gesetzesänderungen seien nicht Gegenstand des aktuellen Entwurfs. Zur vierten Frage: Im Schuljahr 2024/25 fand laut Landesregierung in 954 von 1.611 Kitas (rund 59 %) tägliches Zähneputzen statt. Am höchsten war der Anteil (über 90 %) im Landkreis Prignitz sowie in den Städten Brandenburg an der Havel und Frankfurt (Oder); am niedrigsten in Potsdam (28,7 %), Oberhavel (31,5 %), Barnim (35,9 %) und Dahme-Spreewald (39,4 %).
⚡ Einordnung
Die Anfrage (Drucksache 8/2363) wurde von Abgeordneten der SPD-Fraktion eingereicht; die vorliegende Drucksache 8/2502 enthält die Antwort der Landesregierung, erstellt durch die Ministerin für Gesundheit und Soziales. Die Fragesteller verweisen in ihrer Vorbemerkung auf LAVG-Daten der Gesundheitsplattform (Schuljahr 2023/2024: 65,2 % der sechsjährigen Brandenburger Kinder mit naturgesundem Gebisszustand) sowie auf eine Erhebung der AOK Nordost aus 2024 und auf gesetzliche Regelungen in Niedersachsen und Berlin zur verpflichtenden Teilnahme an zahnärztlichen Untersuchungen in Kitas – diese Angaben sind als Darstellung der Fragesteller gekennzeichnet. Die Landesregierung nennt als Rechtsgrundlagen § 21 SGB V und § 6 Brandenburgisches Gesundheitsdienstgesetz sowie die „Vereinbarung zur Förderung der Gruppenprophylaxe gemäß § 21 Abs. 2 SGB V“; die Finanzierung der Koordinierungsstelle Brandenburger Gruppenprophylaxe erfolgt laut Landesregierung anteilig zu 75 % durch das Land.