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BrandenburgKleine AnfrageBSW

❓ Finanzverwaltung - Nur Bremen ist langsamer - Bearbeitungszeiten von brandenburgischen Finanzämtern

3. März 2026Dokument 8/2504 · WP 8Brandenburg
Sven Hornauf
FinanzämterBearbeitungszeitEinkommensteuerStellenbesetzungKünstliche Intelligenz

📋 Worum geht es?

Der Fragesteller verweist auf Statistiken der Steuer-Softwareanbieter „Smartsteuer“ und „lohnsteuer-kompakt.de“, wonach die Finanzämter in Brandenburg bundesweit zu den langsamsten bei der Bearbeitung von Einkommensteuererklärungen gehörten, nach eigener Darstellung des Fragestellers nur noch vor Bremen. Die Landesregierung antwortet mit eigenen, nach ihrer Darstellung repräsentativeren Daten zu Bearbeitungszeiten, Stellenbesetzung, Zielvorgaben und dem Einsatz von Künstlicher Intelligenz in den Finanzämtern.

👥 Wer ist betroffen?

Die 13 Finanzämter im Land Brandenburg (u.a. Angermünde, Brandenburg, Calau, Cottbus, Eberswalde, Frankfurt (Oder), Kyritz, Königs Wusterhausen, Luckenwalde, Nauen, Oranienburg, Potsdam, Strausberg) sowie die dort beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und die steuerpflichtigen Bürgerinnen und Bürger Brandenburgs.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Fragesteller möchte wissen: 1) Wie lange haben die Finanzämter 2020 bis 2025 jeweils im Durchschnitt für die Bearbeitung von Einkommensteuererklärungen benötigt, aufgeschlüsselt nach Standort? 2) Worin liegen etwaige deutliche Unterschiede zwischen den Standorten begründet? 3) Wie viele Stellen sind aktuell unbesetzt, aufgeschlüsselt nach Standort? 4) Plant die Landesregierung zusätzliches Personal einzustellen, und wird ein Zusammenhang zwischen Personalstand und Bearbeitungsdauer angenommen? 5) Wird mit KI-Software gearbeitet bzw. wie bewertet die Landesregierung die Produktivitätspotenziale von KI für die Finanzämter? 6) Gibt es einen Austausch mit Finanzämtern anderer Bundesländer zu Verbesserungspotenzialen? 7) Gibt es Zielvorgaben für maximale Bearbeitungszeiten? 8) Wirkt sich eine frühere Abgabe der Steuererklärung auf die Bearbeitungszeit aus, gibt es saisonale Unterschiede? 9) Wie hoch waren durchschnittliche Rückerstattungsbeträge und Erstattungszinsen 2020 bis 2025?

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass die durchschnittliche Bearbeitungszeit für Einkommensteuererklärungen in Brandenburg seit Jahren rückläufig sei: 2024 lag sie bei 47,6 Tagen (-2,8 Tage ggü. Vorjahr), 2023 bei 50,4 Tagen, 2022 bei 52,8 Tagen; bundesweit stieg die Durchlaufzeit 2025 dagegen auf 44,9 Tage (2024: 43,1 Tage). Die Werte je Finanzamt schwanken 2025 zwischen 36,9 Tagen (Eberswalde) und 57,0 Tagen (Calau). Die Landesregierung bewertet Angaben von „Smartsteuer“ und „lohnsteuer-kompakt.de“ als nicht repräsentativ, da in Brandenburg 2024 nur 1,45 % der Erklärungen mit „Smartsteuer“ und 0,40 % mit „lohnsteuer-kompakt.de“ erstellt worden seien. Als Gründe für Unterschiede zwischen Standorten nennt sie Komplexität der Fälle, Anteil prüfungsintensiver Fälle und zusätzliche Belastungen etwa durch die Grundsteuerreform. Im Kapitel 12050 (Finanzämter und Technisches Finanzamt Cottbus) standen zum 30.09.2025 insgesamt 3.417 Stellen und Planstellen zur Verfügung, davon waren 124,87 frei (Stellenbesetzungsquote ca. 96 %); eine Aufschlüsselung nach Standort sei wegen eines landesweiten Stellenpools nicht möglich. Für 2026 seien 105 Anwärterinnen/Anwärter für den gehobenen und 120 für den mittleren Steuerverwaltungsdienst zur Einstellung vorgesehen; angesichts der hohen Besetzungsquote sei künftig eine Stellenmehrung angezeigt. KI-Software werde in den Finanzämtern laut Antwort noch nicht eingesetzt, aber die infrastrukturellen und softwaretechnischen Voraussetzungen würden im Rahmen des KONSENS-Verbundes geschaffen; Nordrhein-Westfalen erprobe seit Mai 2025 ein KI-Modul zur Risikoerkennung, und seit Oktober 2025 sei in Brandenburg eine „Verlags-KI“ als Wissensassistenzsystem im Einsatz. Die Landesregierung bewertet den Einsatz von KI zur Produktivitätssteigerung positiv und setzt sich für eine zeitnahe Bereitstellung entsprechender KI-Module für Brandenburg ein. Einen formalisierten länderübergreifenden Austausch zwischen den Finanzämtern gebe es nicht, wohl aber ministeriellen Austausch in Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaften sowie informellen Austausch einzelner Amtsleitungen. Nach § 21a Finanzverwaltungsgesetz vereinbare die oberste Landesfinanzbehörde Vollzugsziele mit dem Bund; zusätzlich gebe es einen jährlichen Zielvereinbarungsprozess mit den einzelnen Finanzämtern, mit landesweiten Zielwerten von 48 Tagen für 2022 bis 2025. Eine frühere Abgabe wirke sich laut Antwort nur bedingt auf die Bearbeitungszeit aus, da die Bearbeitung erst Mitte März beginne, wenn die bundeseinheitliche Software einsatzfähig sei und Arbeitgeber/Versicherungen ihre Daten übermittelt hätten; rund zwei Drittel der Steuerpflichtigen in Brandenburg nutzten bereits die elektronische Abgabe über ELSTER, und seit August 2025 sendeten die Finanzämter Papierbelege ungeprüft zurück, um die Bearbeitung zu beschleunigen. Die Antwort zu Frage 9 (Rückerstattungsbeträge und Erstattungszinsen 2020–2025) bricht im vorliegenden Textausschnitt ab, bevor konkrete Zahlen genannt werden.

⚡ Einordnung

Eingereicht wurde die Kleine Anfrage (Drucksache 8/2356) vom Abgeordneten Sven Hornauf (BSW-Fraktion); die Antwort liegt als Drucksache 8/2504 der Landesregierung, beantwortet durch den Minister der Finanzen und für Europa, vor. Die Landesregierung nennt konkrete Zahlen: landesweite Bearbeitungszeit 2024 47,6 Tage, 2023 50,4 Tage, 2022 52,8 Tage; bundesweiter Vergleichswert 2025 44,9 Tage; 124,87 freie Stellen von 3.417 im Kapitel 12050 zum 30.09.2025 (Stellenbesetzungsquote ca. 96 %) nach § 19 Abs. 2 Nr. 2 HG 2025/2026; geplante Einstellung von 105 bzw. 120 Anwärterinnen/Anwärtern für 2026; Rechtsgrundlage für Vollzugsziele ist § 21a Finanzverwaltungsgesetz. Die vom Fragesteller zitierten Statistiken von „Smartsteuer“ und „lohnsteuer-kompakt.de“ werden von der Landesregierung als nicht repräsentativ bezeichnet, mit Verweis auf deren geringe Nutzungsanteile in Brandenburg (1,45 % bzw. 0,40 % der Erklärungen 2024).

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/2504, Wahlperiode 8

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.