❓ Deutschunterricht - Kürzere Ferien bei Deutschproblemen?
📋 Worum geht es?
Der Fragesteller verweist auf ein österreichisches Modell, nach dem Schülerinnen und Schüler mit mangelhaften Deutschkenntnissen zur Teilnahme an einer zweiwöchigen Sommerschule verpflichtet werden können. Er fragt die Landesregierung, wie sie eine vergleichbare obligatorische oder alternativ freiwillige Verkürzung der Sommerferien zugunsten von Deutschförderunterricht in Brandenburg bewertet.
👥 Wer ist betroffen?
Schülerinnen und Schüler an Brandenburger Schulen mit Sprachdefiziten in Deutsch, insbesondere bis zum Alter von 15 Jahren; Schulträger und Schulleitungen als Entscheidungsträger über die Nutzung schulischer Einrichtungen für freiwillige Nachhilfeangebote.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Anfrage stellt vier Fragen: 1. Wie bewertet die Landesregierung einen obligatorischen Deutschförderunterricht in den Ferien (etwa durch verkürzte Sommerferien)? 2. Falls eine Pflichtmaßnahme abgelehnt wird: Wie wird eine freiwillige Möglichkeit für Schüler bewertet, Ferien zu verkürzen und Nachhilfe zu nehmen? 3. Welcher Bedarf an Nachhilfeplätzen wird für solche Maßnahmen gesehen? 4. Welche Kosten und personellen Kapazitäten wären damit verbunden?
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung lehnt eine Verkürzung der Sommerferien zugunsten verpflichtenden Förderunterrichts ab, mit Verweis auf die Erholungs- und Ausgleichsfunktion der Ferien und darauf, dass die Ferientermine auf gemeinsamen Ländervereinbarungen beruhen; zudem bestünden im Schulsystem bereits nutzbare Fördermaßnahmen. Zu freiwilliger Nachhilfe in Schulräumen während der Ferien verweist sie auf § 7 Abs. 8 und § 99 Abs. 4 des Brandenburgischen Schulgesetzes, wonach der Schulträger im Benehmen mit der Schulleitung entscheidet; zu bedenken sei, dass Ferienzeiten häufig für Renovierungs- und Reparaturmaßnahmen genutzt würden. Zum Bedarf an Nachhilfeplätzen sowie zu Kosten und Personalbedarf liegen der Landesregierung keine Daten vor, weshalb keine Aussagen oder Schätzungen möglich sind.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von der BSW-Fraktion (Abgeordneter Sven Hornauf) eingereicht, die Antwort der Landesregierung liegt vor und wurde vom Minister für Bildung, Jugend und Sport erteilt. Die Fragesteller verweisen auf ein von ihnen beschriebenes österreichisches Modell einer verpflichtenden Sommerschule bei Sprachdefiziten als Vergleichspunkt. Die Landesregierung nennt als rechtliche Grundlage für Nachhilfe in Schulräumen § 7 Abs. 8 und § 99 Abs. 4 des Brandenburgischen Schulgesetzes. Zu Bedarf, Kosten und Personalkapazitäten erklärt die Landesregierung ausdrücklich, dass ihr keine Daten vorliegen.