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BrandenburgKleine AnfrageBSW

❓ Politischer Protest - Unangemeldete Versammlungen in Brandenburg

7. März 2026Dokument 8/2511 · WP 8Brandenburg
Sven Hornauf
VersammlungsfreiheitVersammlungsgesetzSpontandemonstrationPolizeiliche AuflagenErmittlungsverfahren

📋 Worum geht es?

Die Anfrage befasst sich mit dem Umgang von Justiz und Polizei in Brandenburg mit nicht angemeldeten Versammlungen. Nach § 26 Nr. 2 Versammlungsgesetz ist die Durchführung einer öffentlichen Versammlung unter freiem Himmel ohne vorherige Anmeldung strafbar. Der Fragesteller möchte wissen, wie oft dieser Straftatbestand zwischen 2020 und 2025 zur Anwendung kam und wie die Polizei in der Praxis mit solchen Versammlungen umgeht.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Versammlungen und Demonstrationen, die Landespolizei Brandenburg, Strafverfolgungsbehörden sowie Gerichte, die mit entsprechenden Verfahren befasst sind.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Fragesteller fragt unter anderem: Wie viele Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen § 26 Nr. 2 VersammlG wurden 2020 bis 2025 eingeleitet und wie endeten sie (Anklage, Strafbefehl, Einstellung)? Wie hoch ist der Anteil dieser Verfahren an der Gesamtzahl nicht angemeldeter Versammlungen? Wie viele Verurteilungen gab es? Welche Vorgaben gelten für Polizeibeamte im Umgang mit nicht angemeldeten Versammlungen und wann werden diese aufgelöst? Wie unterscheidet die Polizei zwischen straflosen Spontanversammlungen und strafbaren nicht angemeldeten Versammlungen? Gibt es dazu Dienstanweisungen oder Handreichungen? Wie oft wurden Spontandemonstrationen 2020 bis 2025 nachträglich angemeldet, teils auf Hinweis der Polizei, und wie oft wurden sie aufgelöst? In wie vielen Fällen kam es zu gerichtlichen Überprüfungen polizeilicher Maßnahmen gegen Demonstrationen, und in wie vielen davon wurden diese Maßnahmen ganz oder teilweise als rechtswidrig beanstandet?

🔎 Was wurde geantwortet?

Das Dokument enthält nur die Anfrage; die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde vom Abgeordneten Sven Hornauf der BSW-Fraktion eingereicht und am 07.03.2026 eingereicht bzw. am 09.03.2026 ausgegeben. Der Fragesteller verweist auf Art. 8 GG als Grundlage der Versammlungsfreiheit sowie auf §§ 14 und 26 Nr. 2 des Versammlungsgesetzes. Eine Antwort der Landesregierung liegt im Dokument nicht vor.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/2511, Wahlperiode 8, eingereicht 7. März 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.